Die Vereinigung Cockpit (VC) hat der Ryanair-Tochter Malta Air im laufenden Tarifstreit um den neuen Manteltarifvertrag angeboten, die Mitbestimmung der Betriebsräte bei der Dienstplanung zunächst befristet und im Anschluss dauerhaft aufzugeben. Das ging aus diversen Schreiben hervor, die der Redaktion vorliegen.
Auf Anfrage von airliners.de erklärte die Gewerkschaft jedoch, sie habe keinen generellen und dauerhaften Verzicht angeboten.
In einem Schreiben vom 27. August an das Management von Malta Air bot die VC ein Zwei-Phasen-Modell an. Bis zum 31. März 2027 sollte das Unternehmen die Dienstplanung ohne Mitbestimmung der Betriebsräte gestalten und neue Planungssoftware einführen können. Erzielen beide Seiten bis dahin eine Einigung über neue Dienstplanregeln im Manteltarifvertrag, wolle die VC im Anschluss einen vollständigen, dauerhaften Verzicht auf die Mitbestimmung des Betriebsrats gewähren. Das gelte für die gesamte restliche Laufzeit des Tarifvertrags sowie dessen Nachwirkung. Im Original ist von einem "total, permanent waiver of Works Council co-determination" die Rede. Auch der Einsatz automatisierter und KI-gestützter Planungstools solle demnach künftig ohne lokale Mitbestimmung möglich werden.
In einem eigenen Rundschreiben an ihre Mitglieder vom 28. August bekräftigte die VC diesen Vorschlag mit ähnlicher Wortwahl. Man habe einen sofortigen Verzicht für sieben Monate angeboten, kombiniert mit, wie es hieß, einem "vollständigen fünfjährigen Verzicht auf die Mitbestimmung des Betriebsrats". Das gelte, sobald der Abschnitt zur Dienstplanerstellung im Manteltarifvertrag bis März 2027 endgültig vereinbart sei. Weiter hieß es, man habe damit lediglich vorgeschlagen, die eigenen bestehenden Dienstplanregeln aus dem alten VTV Nr. 1 zu verbessern und unverändert in den neuen Manteltarifvertrag zu übertragen, nicht, wie es das Unternehmen darstelle, neue oder fremde Standards einzuführen.
Diese Aussagen wollte die VC auf Nachfrage von airliners.de jedoch nicht bestätigen. "Die Darstellung, die VC habe einen generellen und dauerhaften Verzicht auf die Mitbestimmung bei der Dienstplanung angeboten, trifft so nicht zu", sagte eine Sprecherin der VC. "Dass tarifvertragliche Regelungen Auswirkungen auf den Umfang betrieblicher Regelungsmöglichkeiten haben können, liegt in der Natur eines Tarifvertrages und stellt keinen generellen Verzicht auf Mitbestimmung dar. Einen Widerspruch zu unseren bisherigen Positionen sehen wir daher nicht."
Auch die Einschätzung, mit dem Vorschlag gebe die Gewerkschaft ein zentrales Druckmittel der Belegschaft auf, teile man nicht, sagte die Sprecherin weiter. Zur Frage, wie sich diese Position mit der eigenen Wortwahl vom 27. und 28. August vereinbaren lasse, verwies die VC auf die Systematik des Tarifrechts. "Wenn wir alles abschließend mit Ryanair in Bezug auf das Roster und die Dienstplangestaltung tarifvertraglich geregelt hätten, dann wäre ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats kraft Gesetzes (nicht kraft eines Tarifvertrages) ausgeschlossen", erklärte die Gewerkschaft. Der Verweis bezieht sich auf den sogenannten Tarifvorrang nach Paragraf 87 Absatz 1 Einleitungssatz des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), wonach die betriebliche Mitbestimmung entfällt, sobald ein Sachverhalt abschließend tarifvertraglich geregelt ist.
Wie umfangreich die geplanten Dienstplanregeln im Manteltarifvertrag tatsächlich ausfallen sollen, ließ die VC auf mehrfache Nachfrage offen. Auch die Frage, ob sie über die ohnehin geltenden Mindeststandards der europäischen Luftfahrtbehörde EASA hinausgehen, beantwortete die Gewerkschaft nicht.
Tarifkonflikt läuft bereits seit zehn Monaten
Die Auseinandersetzung um die Dienstplanung ist Teil eines seit zehn Monaten laufenden Tarifkonflikts zwischen der VC und Malta Air. In einem Schreiben vom 28. August an Sevgi Bektas, Syndikusrechtsanwältin Tarifpolitik bei der Vereinigung Cockpit, erklärte Flight Operations Bases Manager Tom Kieran, man habe sich in den wesentlichen Punkten bereits geeinigt. Dazu zählten Laufzeit, Lohnerhöhungen und die Wiederherstellung des 5/4-Dienstplanmodells. Strittig sei im Kern nur noch, wie ein fünfjähriger Schutz vor Eingriffen des Betriebsrats in die Dienstplanung formuliert werde. Das mit sieben Monaten deutlich kürzere Gegenangebot der VC vom Vortag bezeichnete Kieran als nicht ernst zu nehmen und setzte der Gewerkschaft eine Frist bis zum 31. August, um die Vereinbarung zu unterzeichnen. Das Ergebnis daraus ließen beide Seiten offen.
Kieran verwies zudem darauf, dass die deutschen Piloten den gesamten Sommer über im weniger planbaren 5/3-Modell statt im von der Belegschaft bevorzugten 5/4-Rhythmus geflogen seien, weil sich die Verhandlungen verzögert hätten. Erfolge die Unterschrift nicht fristgerecht, werde man weder die vereinbarten Lohnerhöhungen zahlen noch zum 5/4-Modell zurückkehren, drohte er. Malta Air begründete den Zeitdruck unter anderem mit hohen Treibstoffkosten, einem schwierigen Wettbewerbsumfeld im bevorstehenden Winter sowie der bereits angekündigten Schließung der Basis Berlin.
Ihre Position hatte die VC bereits am 25. August in einem Rundschreiben an die Mitglieder öffentlich verteidigt. Ohne feste tarifvertragliche Regelungen liege die Dienstplangestaltung vollständig im Ermessen des Unternehmens, hieß es darin. Als Beleg führte die Gewerkschaft an, Ryanair habe einen Fünfjahresvertrag mit dem Technologiekonzern Google über den Einsatz KI-gestützter Dienstplan-Tools geschlossen. Drei von der VC vorgeschlagene Alternativen, darunter ein eigener Tarifvertrag zur Personalvertretung sowie ein Mediations- oder Schlichtungsverfahren, habe die Geschäftsleitung abgelehnt.
Ryanair und Malta Air reagierten auf eine Anfrage von airliners.de zum Verhandlungsstand nicht. Offen bleibt damit vor allem, welchen konkreten Schutz die von der VC in Aussicht gestellten neuen Dienstplanregeln im Manteltarifvertrag tatsächlich bieten sollen. Unklar ist auch, ob Piloten damit über die ohnehin geltenden EASA-Mindeststandards hinaus abgesichert wären oder lediglich eine gesetzliche Untergrenze schriftlich festgehalten würde.