Der Schweizer Ständerat hat in der vergangenen Woche einer Änderung des Luftfahrtgesetzes zugestimmt. Die erlaubt es Fluggesellschaften mit Hauptsitz in der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta), unter bestimmten Voraussetzungen Linienverbindungen innerhalb der Schweiz anzubieten.
Das berichtete die Schweizerische Depeschenagentur (SDA). Die kleine Kammer nahm den Antrag mit 37 zu 4 Stimmen an. Die Gesetzesänderung geht nun zurück an den Nationalrat, der final entscheiden muss. Im Zentrum der Debatte steht aktuell eine mögliche Strecke zwischen Genf und Lugano.
Nach den Worten von Kommissionssprecherin Esther Friedli (SVP/SG) kämen ausländische Anbieter nur "in Ausnahmefällen" zum Zug. Vorausgesetzt sei, dass kein Schweizer Unternehmen die betreffende Strecke bedienen wolle, das ausländische Unternehmen über alle nötigen Berechtigungen verfüge und der Verkehrsbedarf auf keine andere, gleichberechtigte Weise gedeckt werden könne.
Härtere Strafen für Übergriffe auf Flugpersonal
Der Ständerat beschloss zudem schärfere Strafen für Übergriffe auf Flugpersonal. Wer Besatzungsmitglieder künftig mit Gewalt oder Drohungen behindert, riskiert bis zu drei Jahre Freiheits- oder eine Geldstrafe, bei einer Gefährdung von Sicherheit oder Leben sind es bis zu fünf Jahre.
Bereits einig ist sich der Ständerat mit dem Nationalrat darin, die Betriebszeiten der Landesflughäfen Zürich und Genf gesetzlich abzusichern. Künftig sollen nicht nur Bauten und Anlagen, sondern auch der Betrieb selbst geschützt sein. Gegner befürchten dadurch eine Zementierung bestehender Lärmbelastungen für die Bevölkerung. Ein Gesetzesvorschlag für strengere Dienst- und Ruhezeiten scheiterte mit 28 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung.
Lenkungsabgabe auf Flugtickets bleibt vorerst vom Tisch
Am selben Sitzungstag lehnte der Ständerat zudem eine Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt für eine Lenkungsabgabe auf Kurzstrecken-Flugtickets ab. Die vorberatende Kommission hatte argumentiert, das Emissionshandelssystem und neue lärmbezogene Gebührenmodelle an Flughäfen seien wirksamere Instrumente, zudem sei die Bahn auf vielen Kurzstrecken bereits konkurrenzfähig. Die Initiative geht nun an den Nationalrat.
Weitere Änderungen des Gesetzes betreffen eine einheitliche Altersgrenze für Berufshelikopterpiloten bis zum 65. Lebensjahr sowie die Möglichkeit für Flughäfen und Fluggesellschaften, bei Zutrittskontrollen künftig auch auf früher erhobene biometrische Daten von Passagieren und Personal zurückzugreifen.