Nach Einschätzung der Frankfurter Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling hatte das Land Hessen auch während der Corona-Pandemie keine eigene Zuständigkeit für Einreiseverbote am Flughafen Frankfurt. Das sagte sie als erste Sachverständige vor dem Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags in Wiesbaden.
Für Deutschlands Außengrenzen, wozu im weiteren Sinn auch der größte deutsche Flughafen Frankfurt in Hessen gehört, liegt die Befugnis für solche Verbote laut der Juraprofessorin Kießling allein beim Bund. Für den Airport mit internationalen Flügen sei zudem die Bundespolizei zuständig, sagte sie.
Die Sitzung in Wiesbaden war die zehnte Zusammenkunft des Ausschusses und zugleich der Start der Beweisaufnahme. Auf der Tagesordnung standen die ersten vier Sachverständigen. Neben Kießling sollten an diesem Tag noch drei weitere angehört werden: der Datenanalyst und Publizist Tom Lausen sowie die Medizinprofessorin und frühere stellvertretende Leiterin des Frankfurter Gesundheitsamtes, Ursel Heudorf. Zudem war Matthias Friehe vorgesehen, Juraprofessor an der Hochschule EBS für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel im Rheingau.
In dem Untersuchungsausschuss darf jede der fünf Fraktionen des hessischen Landtags zwei Sachverständige benennen. Insgesamt sollen es damit zehn sein.
Ausschuss geht auf AFD-Antrag von 2024 zurück
Den Untersuchungsausschuss hatte der hessische Landtag bereits im Juni 2024 auf Betreiben der AFD-Opposition eingesetzt. Nach einem gerichtlichen Streit über ursprünglich 43 Fragen der AFD zur einstigen Corona-Politik gelten inzwischen nur noch elf als zulässig.
Die abgelehnten Fragen hatten sich teils auch auf die Bundes- und die EU-Ebene bezogen. Dagegen hatten sich alle anderen vier Fraktionen gewandt und auf fehlende Hessen-Bezüge verwiesen.
Pandemie brachte mehrere Phasen von Einreisebeschränkungen
Während der Pandemie hatte es in Deutschland mehrere Phasen von Einreisebeschränkungen gegeben. Im März 2020 galt zunächst ein faktisches Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger, später folgten Testpflichten und Quarantäneregelungen. Von Januar 2021 an kamen gezielte Einreisesperren für sogenannte Virusvarianten-Gebiete hinzu.
Die ersten bekannten Corona-Infektionen waren Ende 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan entdeckt worden.