Am Gelände des Düsseldorfer Flughafens soll bis Mitte 2028 ein Neubau für sogenannte Asylgrenzverfahren entstehen. Nordrhein-Westfalen wird damit eines von bundesweit sechs Asylgrenzzentren beherbergen, wie Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) ankündigte.
Dort sollen 50 bis 60 der bundesweit 374 vorgesehenen Plätze entstehen. Als Übergangslösung soll voraussichtlich bereits Anfang 2027 eine derzeit leerstehende zentrale Unterbringungseinrichtung in Ratingen in Betrieb gehen. Die Kosten für beide Einrichtungen trägt der Bund.
Die Zentren sind gemäß den neuen EU-Regularen verpflichtend für Personen, die über Flughäfen einreisen und bestimmte Kriterien erfüllen: Dazu zählen Einreisen aus Herkunftsländern, bei denen EU-weit in mindestens 80 Prozent der Fälle kein Schutzstatus anerkannt wird, sowie Einreisen von Personen, die über ihre Identität getäuscht haben oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen.
Keine Haftanstalten, aber eingeschränkte Bewegungsfreiheit
"Das sind geschlossene Einrichtungen, aber keine Haftanstalten", erklärte Schäffer. Die Untergebrachten hätten Bewegungsfreiheit im Gebäude und auf dem Außengelände sowie Zugang zu Freizeit- und Betreuungsangeboten.
Die Einrichtungen dürften sie für die Dauer ihrer Verfahren jedoch nicht oder nur begleitet verlassen — etwa für Arzt- oder Gerichtstermine. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt sechs Monate: höchstens drei Monate für das beschleunigte Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie weitere drei Monate für eine etwaige Rückführung durch die Bundespolizei.
Geflüchtete Kinder schneller in Regelschulen
Ein zentraler Punkt der EU-Asylreform ist für Schäffer die schnellere Beschulung geflüchteter Kinder. Künftig sollen sie in der Regel zwei Monate nach einem Asylantrag, spätestens aber nach drei Monaten eine Regelschule besuchen.
NRW will dafür Familien mit schulpflichtigen Kindern künftig schneller aus Landeseinrichtungen an die Kommunen zuweisen – bisher waren dafür sechs Monate vorgesehen. Zielmarke sei bereits das nächste Schuljahr. Ende Mai befanden sich knapp 7000 Personen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, darunter 710 Kinder.
Darüber hinaus haben sich die EU-Staaten auf ein einheitliches Verfahren zur Registrierung unerlaubt eingereister Personen geeinigt. In NRW wird dieses sogenannte Screening in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum durchgeführt.
Es umfasst die Klärung und Verifizierung der Identität inklusive biometrischer Daten, eine Sicherheitskontrolle mit Abgleich nationaler und europäischer Datenbanken, die Prüfung besonderer Schutzbedürftigkeit sowie eine Gesundheitsuntersuchung.