Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat gemeinsam mit Behörden anderer EU-Länder die Arbeitsbedingungen von Flugpersonal überprüft und dabei mögliche arbeitsrechtliche Verstöße festgestellt. Es hätten sich "Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Scheinselbständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung sowie mögliche Mindestlohnverstöße" ergeben, erklärte der Zoll am Dienstag.
Im Zentrum der Überprüfung habe das sogenannte Wet Lease gestanden, teilte die Behörde mit. Dabei mieten Fluggesellschaften Flugzeuge samt Besatzung von anderen Airlines. Das Verfahren sei grundsätzlich legal, erklärte der Zoll: "Das Verfahren ist grundsätzlich legal und wird unter anderem genutzt, um Auftragsspitzen oder saisonale Besonderheiten im Flugverkehr abzudecken." Zu beachten sei aber, dass die in Deutschland geltenden Vorschriften für faire Beschäftigung und gegen Scheinselbständigkeit, Sozialdumping beziehungsweise illegale Arbeitnehmerüberlassung auch bei diesen grenzüberschreitenden Beschäftigungsmodellen griffen.
Die Ermittler hätten den Angaben zufolge die Geschäftsunterlagen für 13 Flüge geprüft und die Beschäftigten zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Um welches oder welche Unternehmen es sich handelte, teilte der Zoll zunächst nicht mit.
An der Kontrolle seien auch Behördenvertreter aus Irland, Kroatien, Litauen und Tschechien beteiligt gewesen, hieß es weiter. Deutsche Zollbeamte hätten zudem bei Einsätzen in Griechenland und Litauen mitgewirkt. Koordiniert worden sei die Maßnahme von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA).