Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (Ufo) hat von der Bundesregierung gefordert, die Sonderregeln bei den Zollfreigrenzen für fliegendes Personal in Deutschland abzuschaffen. Nach Angaben der Gewerkschaft dürfen viele Crewmitglieder bei der Einreise aus Drittländern lediglich Waren im Gesamtwert von bis zu 90 Euro abgabenfrei einführen.
Für Waren des täglichen Bedarfs liegt die Grenze laut Ufo bei 30 Euro – deutlich weniger als die Freigrenzen, die für gewöhnliche Reisende bei der Einreise aus Drittländern grundsätzlich gelten.
Die Ufo teilte mit, die Regelung gehe an der Arbeitsrealität von Flugbegleitern vorbei. Fliegendes Personal arbeite im Schichtdienst, sei häufig mehrere Tage am Stück unterwegs und kehre nicht selten nachts, an Wochenenden oder Feiertagen nach Hause zurück. Einkäufe von Lebensmitteln, Hygieneartikeln oder notwendigen Ersatzbeschaffungen bereits während eines Layovers zu erledigen, sei für viele Crews deshalb Teil des Berufsalltags.
Die Gewerkschaft forderte, die in der deutschen Einreise-Freimengen-Verordnung festgelegten eingeschränkten Reisefreimengen für fliegendes Personal aufzuheben und stattdessen die allgemeinen Freigrenzen anzuwenden.
Darüber hinaus solle auch auf europäischer Ebene die Möglichkeit nationaler Sonderregelungen für Besatzungen abgeschafft werden. Ziel müsse eine europaweit einheitliche, unbürokratische und praxistaugliche Regelung sein.
Zollpflicht für gewöhnliche Reisende erst ab 430 Euro
Besonders deutlich wird die Ungleichbehandlung nach Angaben der Ufo bei notwendigen Ersatzanschaffungen. Muss etwa ein beschädigtes Gepäckstück oder verschmutzte Kleidung während eines Auslandsaufenthalts ersetzt werden, greife für Crewmitglieder bereits ab einem Warenwert von mehr als 90 Euro die Abgabenpflicht. Für gewöhnliche Geschäftsreisende gelte dagegen grundsätzlich eine Freigrenze von bis zu 430 Euro.
Auch im internationalen Vergleich sei die deutsche Regelung eine Ausnahme, erklärte die Ufo. In vielen anderen europäischen Staaten gälten für Crews keine vergleichbar strengen Sondergrenzen.
"Es gibt keinen überzeugenden Grund, warum ausgerechnet diejenigen, die beruflich besonders häufig Grenzen überschreiten, mit derart niedrigen Freigrenzen konfrontiert werden. Die deutsche Sonderregelung produziert Bürokratie für Crews und Zollbehörden", sagt Kai-Uwe Fuelle-Netzter, Vorstand für Politik und Außenbeziehungen bei der Ufo.