Rheinland-Pfalz darf Beihilfen für Flughafen Hahn nicht zurückfordern
Das Land Rheinland-Pfalz kann Beihilfen für den Flughafen Hahn aus den Jahren 2017 und 2018 nicht zurückfordern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab dem Insolvenzverwalter der früheren Betreibergesellschaft recht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Rheinland-Pfalz die Gewährung der Beihilfen Flughafen Frankfurt-Hahn aus den Jahren 2017 und 2018 nicht zurückfordern durfte. Denn zum entscheidenden Zeitpunkt der Bewilligung sei sie rechtmäßig gewesen (Az. 8 C 4.25). Es ging um 10,3 Millionen Euro.
Das Gericht gab damit dem Insolvenzverwalter der früheren Betreibergesellschaft Flughafen Frankfurt Hahn GmbH recht. Der Rechtsstreit hatte bereits vor der Insolvenz der Gesellschaft im Jahr 2021 begonnen und führte über den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bis zu deutschen Gerichten.
Der Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück wurde früher mehrheitlich von Rheinland-Pfalz kontrolliert. 2017 übertrug das Land seine Anteile an die chinesische HNA Airport Group.
Im Zuge der Corona-Pandemie geriet der Flughafen Ende 2021 in Zahlungsunfähigkeit, das Insolvenzverfahren wurde im Februar 2022 eröffnet. 2023 wurde der Flughafen an die Immobiliengruppe Triwo verkauft.
Interview
Eurowings-COO Edi Wolfensberger im Interview mit airliners.de über die Folgen des Irankriegs für die Kerosinversorgung, warum die Airline von den Streichungen der Lufthansa Group unberührt bleibt und weshalb der innerdeutsche Luftverkehr auf nur noch 20 Prozent des Vorkrisenniveaus abgesunken ist.
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