Mayday-Ruf und Blackbox-Fund: Air-India-Ermittler mit neuen Details zu AI-171, © DPA/Ajit Solanki/AP
Flugunfallermittler AI-171 Air India 787 © DPA / Ajit Solanki/AP
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Die indischen Behörden haben zwei Tage nach dem schweren Air India Absturz mit 270 Toten neue Ermittlungsergebnisse veröffentlicht.

Das Luftfahrtministerium bestätigte einen Mayday-Ruf der Piloten um 13:39 Uhr Ortszeit. Auf Rückfragen der Flugsicherung antwortete das Cockpit nicht mehr. Berichte über Funksprüche zur Triebwerkssituation dementierten die Behörden.

Die Unfallermittler haben zudem mehr zum digitalen Flugdatenschreiber bekannt gegeben. Einer von zwei Enhanced Airborne Flight Recorder der Boeing 787 wurde auf dem Dach des Gebäudes gefunden, auf dem das Heck der Maschine aufgeschlagen war.

Das Gerät zeichnet Flugdaten sowie Cockpitgeräusche auf. Anders als bei herkömmlichen Flugdatenschreiber- und Cockpit-Voice-Recorder-Systemen passiert das bei der Boeing 787 in einem Gerät. Davon sind zwei verbaut, eines im Bug und eines im Heck des Flugzeugs.

Indiens Luftfahrtbehörde ordnete zudem vorsorgliche Wartungsmaßnahmen für Air India an. Alle Boeing 787-8 und -9-Flugzeuge mit General-Electric-Triebwerken müssen erweiterte Überprüfungen durchlaufen. Dazu gehören Checks der Triebwerksparameter vor jedem Flug sowie Leistungstests binnen zwei Wochen.

Nach inoffiziellen Informationen aus Ermittlerkreisen konzentrieren sich die Untersuchungen aktuell auf verschiedene Bereiche: Einen möglichen gleichzeitigen Schubausfall beider Triebwerke sowie Probleme mit dem Ausfahren der Klappen.

Ein Vogelschlag steht demnach nicht mehr im Fokus der Untersuchung. Allerdings sollen sich Anti-Terror-Spezialisten mit potenzieller Sabotage beschäftigen.

Analysen der Flughafen-Überwachungskamera bestätigten derweil, dass das Flugzeug die gesamte Startbahn 23 für den Start nutzte. Mehr dazu in unserem Video (s.a. Kapitelmarken):

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Einmal im Monat veröffentlicht die Luftrechts-Expertin Nina Naske auf airliners.de eine neue Kolumne., © dpa/Fotomontage: airliners.de
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Was sind eigentlich Service Bulletins?

Luftrechtskolumne (144) Die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit ist streng geregelt. In der Praxis spielen aber nicht nur die Lufttüchtigkeitsanweisungen der Behörden eine Rolle. Die Rechtsanwältin Nina Naske erklärt, wie mit Vorgaben der Inhaber der Musterzulassung umzugehen ist.

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Artikel 4 – Volodymyr Bilotkach: Open Skies USA–EU, © airliners.de/KI
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Analyse der Augenposition, © airliners.de/Andreas Sebayang
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Ankunft der deutschen Nationalmannschaft nach dem dritten WM-Gruppenspiel gegen Ecuador am Flughafen Smith Reynolds., © DPA/Christian Charisius
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