Der italienische Staatsrat hat eine Geldstrafe von 4,2 Millionen Euro gegen Ryanair annulliert, die die nationale Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) im Jahr 2021 wegen Flugannullierungen während der Covid-Pandemie verhängt hatte.
Das Gericht stellte fest, dass die AGCM gegenüber Ryanair diskriminierend vorgegangen sei, indem sie andere Maßstäbe anlegte als gegenüber vergleichbaren Fluggesellschaften. Das Urteil ist endgültig und bindend.
Konkret hatte die Behörde von Ryanair angebotene Verpflichtungszusagen abgewiesen, während sie gleichartige Zusagen anderer Airlines – darunter Alitalia, Vueling und Blue Panorama Airlines – akzeptiert hatte.
Der Staatsrat urteilte, das Ermessen der AGCM sei "in einer Weise ausgeübt worden, die mit den Grundsätzen der Kohärenz, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung unvereinbar ist".
O'Leary fordert Reform der Wettbewerbsbehörde
Ryanair-Group-Chef Michael O'Leary forderte nach dem Urteil Italiens Premierministerin Giorgia Meloni auf, die AGCM "dringend zu reformieren". Die Feststellungen des Gerichts würfen "ernsthafte Fragen hinsichtlich der Unparteilichkeit der AGCM" auf, erklärte O'Leary.
Das Urteil gewinnt auch vor dem Hintergrund einer separaten Auseinandersetzung zwischen Ryanair und der Behörde an Bedeutung: Im Dezember 2025 hatte die AGCM ein Bußgeld von 256 Millionen Euro gegen die Airline verhängt – diesmal wegen ihrer Direktvertriebspolitik.
Ryanair hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und zeigt sich zuversichtlich, auch diese Strafe vor Gericht erfolgreich anfechten zu können. Als Präzedenzfall im Direktvertriebsstreit verweist Ryanair auf ein Urteil des Mailänder Berufungsgerichts vom Januar 2024.
Darin hatten die Richter festgestellt, dass das Direktvertriebsmodell der Airline den Verbrauchern zugutekomme, da es zu niedrigeren Flugpreisen führe und die mit der Vermittlung verbundenen Kosten eliminiere. Die AGCM habe diese Rechtsprechung bei ihrer Entscheidung im Dezember 2025 ignoriert, kritisiert Ryanair.