Bundesfinanzministerium befreit City Airlines von Umsatzsteuer
Die Lufthansa-Tochter City Airlines profitiert ab sofort von einer Steuerbefreiung bei Ticketverkäufen. Das Bundesfinanzministerium nahm die Fluggesellschaft in die Liste steuerbefreiter Luftfahrtunternehmen auf.
Das Bundesfinanzministerium hat Lufthansa City Airlines von der 19-prozentigen Umsatzsteuer auf Ticketverkäufe befreit. Die Regelung trat am 1. Januar 2026 in Kraft, wie "CH-Aviation" unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium berichtete.
Die Befreiung gilt den Angaben zufolge für Fluggesellschaften, die mindestens 50 Prozent ihrer Erlöse aus Auslandsverkäufen erzielen.
Das Ministerium veröffentlichte eine aktualisierte Liste steuerbefreiter Luftfahrtunternehmen. City Airlines wurde erstmals aufgenommen.
Neben City Airlines erhielten drei weitere Unternehmen die Steuerbefreiung. Die Liste ersetzt die Aufstellung vom 2. Januar 2025.
City Airlines wurde als Tochtergesellschaft der Lufthansa gegründet. Die Fluggesellschaft führt Flüge im Auftrag der Muttergesellschaft ab München durch.
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