Das Auswärtige Amt hat die seit Ende Februar bestehenden Reisewarnungen für mehrere Golfstaaten aufgehoben. Betroffen sind die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar, Bahrain und Jordanien.
Das Ministerium rät jedoch weiterhin "dringend" von Reisen in diese Länder ab. Die Sicherheitslage in der Region bleibe höchst volatil, eine erneute Verschärfung samt erheblicher Einschränkungen des Flugverkehrs könne nicht ausgeschlossen werden.
Praktische Folgen für Reisende
Mit der Aufhebung der höchsten Warnstufe können Reiseveranstalter nun selbst entscheiden, ob sie Pauschalreisen in die betroffenen Regionen anbieten – einschließlich Transitflügen über Drehkreuze wie Dubai, Abu Dhabi oder Doha.
Deutschlands größter Reiseveranstalter Tui erklärte, Buchungen seien wieder möglich. Durch die aufgehobenen Warnungen verbessere sich auch die Anbindung in Richtung Asien und Indischer Ozean, da die Golfdrehkreuze zahlreiche Umsteigeverbindungen anbieten.
Reiserechtler Paul Degott sieht weiterhin Argumente für eine kostenfreie Stornierung. Ob der Übergang von einer Reisewarnung zum "dringenden Abraten" das starke Indiz für außergewöhnliche Umstände maßgeblich abschwäche, verneint er.
Wer eine Reise kurzfristig absagen wolle, müsse dies allerdings begründen – mit den Hinweisen des Auswärtigen Amts und ergänzenden Belegen wie Presseberichten. Degott rät, im Zweifel das Gespräch mit dem Veranstalter zu suchen.
Für Einzelbuchungen – etwa direkt bei Airlines oder Hotels – gelten die Einschätzungen des Auswärtigen Amts nicht. Hier müssen Reisende das Risiko selbst einschätzen und tragen.
Hintergrund ist der Krieg zwischen Israel, den USA und dem Iran – aktuell gilt eine Waffenruhe. Eine Reisewarnung wird ausgesprochen, wenn "jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht". Sie hat mehr Gewicht als ein Sicherheitshinweis.