Ein Pariser Berufungsgericht hat Airbus und Air France wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Absturz von Air-France-Flug AF447 am 1. Juni 2009 verurteilt. Das Gericht verhängte gegen beide Unternehmen die Höchststrafe von je 225.000 Euro.
Bei dem Absturz eines Airbus A330 über dem Atlantik kamen alle 228 Passagiere und Besatzungsmitglieder ums Leben – es war Frankreichs schwerste Luftkatastrophe.
Eine Vorinstanz hatte die Unternehmen 2023 freigesprochen. Das Berufungsverfahren umfasste eine vollständige Neuverhandlung des Falls. Sowohl Airbus als auch Air France haben die Vorwürfe stets bestritten.
Ursachen und juristische Einordnung
Unfalluntersucher des BEA hatten 2012 festgestellt, dass die Besatzung das Flugzeug nach dem Ausfall vereister Geschwindigkeitssensoren in einen Strömungsabriss geflogen hatte.
Die Staatsanwaltschaft warf beiden Unternehmen darüber hinaus Mängel bei der Pilotenausbildung und unzureichende Reaktion auf frühere Zwischenfälle vor.
Die verhängten Bußgelder entsprechen nur wenigen Minuten des Jahresumsatzes beider Unternehmen. Angehörige der Opfer aus 33 Nationen hatten den Schuldspruch dennoch als wichtige Anerkennung ihres 17-jährigen Kampfes um Gerechtigkeit gewertet. Weitere Rechtsmittel vor dem französischen Kassationsgericht gelten als wahrscheinlich.
Airbus kündigte unmittelbar nach dem Urteil Revision beim französischen Kassationsgericht an. Das Unternehmen erklärte, die Entscheidung widerspreche den Ausführungen der Staatsanwaltschaft sowie früheren richterlichen Feststellungen – einschließlich des Freispruchs von 2023.