Flughafen Zweibrücken muss millionenschwere Beihilfe zurückzahlen, © dpa/Oliver Dietze
Eine Boeing der Tuifly steht am 22.07.2014 vor dem Terminal des Flughafens Zweibrücken. © dpa / Oliver Dietze
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Nun haben Betreiber und Besitzer des angeschlagenen Flughafens Zweibrücken es amtlich: 47 Millionen Euro an Investitions- und Betriebsbeihilfen muss der Airport an das Land zurückzahlen, weil sie aus Sicht der EU-Kommission unzulässig sind. Weil mit der Entscheidung gerechnet worden war, hatte der defizitäre Airport im Juli Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Zweibrücken gab am Mittwoch pünktlich zur Bekanntgabe der EU-Entscheidung grünes Licht dafür. Parallel wird weiter nach einem Käufer für den etwa 120 Mitarbeiter zählenden Flughafen gesucht, der als «Jobmotor» der Region gilt.

Die seit dem Jahr 2000 geflossenen Beihilfen verschafften dem Airport vor allem gegenüber dem Flughafen Saarbrücken einen ungerechtfertigten Vorteil, so die Wettbewerbshüter. Der einstige US-Militärflughafen, der zum «normalen» Airport umgewidmet wurde, sei nur rund 40 Kilometer vom Saarbrücker Flughafen entfernt. Dessen Kapazitäten seien schon nicht mehr ausgelastet gewesen, als Zweibrücken den Betrieb aufgenommen habe. Es sei aber nicht vertretbar, in einer Region zusätzlich zu einer bestehenden, unrentablen Infrastruktur «mit den staatlichen Beihilfen für Zweibrücken einen weiteren angeschlagenen Flughafen zu unterstützen».

Nach Ansicht der EU-Behörde flossen weitere Beihilfen für Airlines, die Zweibrücken nutzten (Germanwings, Tuifly und Ryanair), in Höhe von insgesamt 1,9 Millionen Euro ebenfalls zu Unrecht.

Ob die 47 Millionen Euro zurückgezahlt werden, scheint fraglich. «Wir bemühen uns, dass ein potenzieller Investor damit nicht belastet wird», sagt der Sprecher des Insolvenzverwalters Jan Plathner, Sebastian Brunner. Plathner will den Flughafen noch im Oktober verkaufen, sonst geht das Geld aus. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte außerdem angekündigt, man prüfe mit dem Bund, ob gegen die Entscheidung aus Brüssel geklagt werde.

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Analyse der Augenposition, © airliners.de/Andreas Sebayang
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