"Der Niki-Verkauf an Vueling ist unwirksam", © AirTeam Images/Christian Galliker
Ein Airbus A320 der österreichischen Niki am Airport Zürich. © AirTeam Images / Christian Galliker
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Das österreichische Landgericht Korneuburg hat vergangene Woche den juristischen Streit um den Insolvenzort der Air-Berlin-Tochter Niki noch einmal undurchsichtiger gemacht und ein Hauptverfahren in der Sache eröffnet - dabei läuft bereits seit Dezember ein Vorverfahren in Deutschland. Jörg Franzke beobachtet als Insolvenzrechtler nicht nur die jeweilige Landesgesetzgebung in Deutschland und Österreich, sondern auch die übergeordnete der Europäischen Union.  

airliners.de: War das jetzt österreichische Guerilla oder ist das Vorgehen Korneuburgs rechtens?
Jörg Franzke: Der Fall ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig: In dem Land, in dem der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens oder Privatperson liegt - der sogenannte Comi, Centre of Main Interest -, wird das Hauptverfahren eröffnet. Das Landgericht (LG) Berlin hatte korrekterweise das Hauptverfahren auf Antrag des Fluggastrechtportals "Fairplane" von Deutschland (Amtsgericht Charlottenburg) nach Österreich (Landgericht Korneuburg) verwiesen. Denn die Hauptverwaltung der Niki hat ihren Sitz in Österreich und dort werden auch die Geschäftsbücher geführt. Zwar hatte Niki gegen die Entscheidung des LG Berlins Beschwerde beim BGH eingelegt, aber nach europäischem Recht muss das Hauptverfahren ganz klar vor einem österreichischem Gericht betrieben werden.  

Sprich Deutschland ist jetzt komplett raus aus dem Fall?
Nicht ganz, denn die Europäische Insolvenzordnung (EUInsVO) sieht vor, dass neben dem Hauptverfahren auch Sekundärinsolvenzverfahren in anderen Ländern durchgeführt werden können, wenn sich denn dort Vermögen des Unternehmens befindet.  

Über den Interviewpartner

Jörg Franzke Jörg Franzke ist als promovierter Jurist seit über 20 Jahren auf Insolvenzrecht spezialisiert. Seine Kanzlei mit über 20 Mitarbeitern sitzt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Amtsgericht Charlottenburg im gleichnamigen Berliner Stadtteil.
Kontakt: www.ra-franzke.de

Zu welchem Zweck denn?
Befinden sich beispielsweise Flugzeuge oder Autos oder ein Verwaltungsgebäude von Niki am Flughafen Berlin-Tegel, müsste man am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein Sekundärinsolvenzverfahren beantragen, um dieses Vermögen zu verwerten. Und zwar nur dieses Vermögen. Befindet sich Unternehmensvermögen in Spanien, dann könnte es dort eine Sekundärinsolvenz geben - beschränkt auf dieses Vermögen -, und so weiter.  

Aber der vorläufige deutsche Niki-Insolvenzverwalter Lucas Flöther hat Teile des Ferienfliegers schon an den IAG-Billigflieger Vueling beziehungsweise deren Tochter Anisec verkauft ...
Ein Verkauf in einem vorläufigen Insolvenzverfahren, so wie das Herr Flöther gemacht hat, ist zwar gängige Praxis, aber (zunächst) unwirksam. Der Verkauf setzt vielmehr voraus, dass das Hauptverfahren eröffnet ist. Denn vorher ist der Insolvenzverwalter noch gar nicht befugt, das schuldnerische Vermögen zu verwerten. Außerdem muss ein solcher Verkauf von der Gläubigerversammlung genehmigt werden. Für die Gläubigerversammlung bestimmt das Gericht einen Abstimmungstermin, zu dem interessierte Gläubiger kommen und abstimmen. Erst nach dem Beschluss der Gläubigerversammlung ist der Verkauf wirksam.  

Bieter

Die Berufung von Ulla Reisch zur österreichischen Insolvenzverwalterin räumt Vueling ein Ausstiegsrecht aus dem mit dem deutschen (vorläufigen) Insolvenzverwalter Lucas Flöther vereinbarten Kaufvertrag ein. Gleichzeitig bestätigte Weisch gegenüber airliners.de, das Ausgehandelte vertieft prüfen zu wollen. Indes läuft bis Freitag (19. Januar) noch einmal das Bieterverfahren für Niki. Laut "Handelsblatt" sollen alle Bieter, die IAG/Vueling unterlagen, noch einmal ins Rennen einsteigen dürfen. Gründer Niki Lauda will dies tun; auch Condor und Tuifly verfolgen laut airliners.de-Informationen "den Vorgang sehr genau".

Aber sowohl bei Niki als auch bei Air Berlin ist ja das komplette Tafelsilber schon vor Verfahrenseröffnung verkauft worden ...
Wie gesagt, in der Praxis "verkaufen" die Verwalter das Unternehmen in der Regel zunächst vorläufig und lassen von der Gläubigerversammlung nachgenehmigen. Mit Widerstand in der Gläubigerversammlung müssen die Verwalter in der Regel nicht rechnen, weil der Verkauf mit den wesentlichen Gläubigern bereits ausgehandelt ist. Rein rechtlich ist ein solcher "Vor-Verkauf" jedoch nur ein formloses Versprechen zwischen den potenziellen Vertragspartnern und sonst nichts. Rechtssicherheit erlangt der Käufer erst nachdem die Gläubigerversammlung im Hauptverfahren den geplanten Deal abgesegnet hat.  

Was denken Sie, passiert in den nächsten Tagen?
Die vom Landgericht Korneuburg ausgewählte Insolvenzverwalterin Ulla Reisch wird den Kaufvertrag von Herrn Flöther wahrscheinlich übernehmen und vollziehen, das ist ja sicherlich der Wunsch der Gläubiger.    

Aber warum gibt es dann direkt ein neues Bieterverfahren?
Weil jetzt österreichisches Recht gilt und das Bieterverfahren von Flöther rechtsunwirksam ist. Denn er war ja gar nicht legitimiert zu derartigen Verhandlungen, weil das Gericht, das ihn hierzu beauftragt hat, gar nicht zuständig war. Das ist ungefähr so, wie wenn ich Ihr Auto verkaufe, ohne dass Sie mir das erlaubt haben.  

© AirTeamImages.com, Danijel Jovanovic Hintergrund: Die Zwickmühle Niki-Insolvenz

Also gilt dann bald: Ende gut, alles gut?
Ja, denn man kann davon ausgehen, dass auch die österreichische Insolvenzverwalterin einen guten Job machen wird. Für das Unternehmen selbst hat das juristische Klein-Klein außer der Verzögerung keine Auswirkungen. Hochproblematisch ist aber, wer die Rechnung für die falsche Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg bezahlt. Die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Deutschland hatte sicherlich auch zur Folge, dass die Agentur für Arbeit an die Mitarbeiter von Niki bereits das Insolvenzgeld ausgezahlt hat, also die Arbeitslöhne. Nun stellt sich heraus, dass sie das gar nicht musste. Da wird in Berlin sicherlich gerade über Amtshaftungsansprüche gegrübelt. Aber der Vueling-Deal sollte kommende Woche bereits vom österreichischen Gläubigerausschuss abgesegnet sein und Niki dann planmäßig ab März abheben können.  

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Franzke.  

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