Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Fischer-Air-Initiator, © AirTeamImages.com/TMTaviation
Eine Boeing 737-300 von Fischer Air. : Seitenansicht einer dunkelblauen Fischer Air Boeing 737-300 (Registrierung OK‑FUN) beim Rollen auf der Startbahn. Klarer Himmel, flache Landschaft mit Flughafengebäuden und Bergen im Hintergrund. Deutlicher weißer „FISCHER“-Schriftzug und Airline-Logo am Leitwerk. © AirTeamImages.com / TMTaviation
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Unternehmer Vaclav Fischer Anklage erhoben. Das berichtete "FVW". Fischer, der mit einer eigenen Fluggesellschaft ab deutschen Flughäfen starten wollte, steht im Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs. Über die Anklage muss nun das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entscheiden.

Fischer hatte monatelang angekündigt, unter dem Namen "Fischer Air" von verschiedenen deutschen Flughäfen aus zu unterschiedlichen Reisezielen zu fliegen. Mehrfach verschob er dabei den geplanten Start. Zuletzt nannte er Oktober als neuen Termin, mit Kassel als Ausgangspunkt.

Der Anklage zufolge geht es allerdings nicht um die für dieses und vergangenes Jahr angekündigten Flüge, sondern um einen Zeitraum vom Frühjahr 2021 bis August 2022. Fischer soll sich in dieser Zeit als Inhaber eines Hamburger Reisebüros ausgegeben und in 17 Fällen Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen Mitarbeiter beantragt haben, obwohl er laut Staatsanwaltschaft wusste, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Das Reisebüro hat er den Ermittlungen zufolge tatsächlich nicht selbst geführt. Insgesamt soll er auf diesem Weg mehr als 40.000 Euro beantragt haben, ausgezahlt wurden den Ermittlungen zufolge rund 4700 Euro in zwei Fällen, in 15 Fällen lehnte die Behörde die Anträge ab.

In 15 weiteren Fällen soll Fischer als Inhaber einer Hamburger GmbH aufgetreten sein und sowohl für sich selbst als auch für einen Mitarbeiter erneut Kurzarbeitergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragt haben. Die Staatsanwaltschaft erklärte, Fischer und der Mitarbeiter seien tatsächlich nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet gewesen. Die beantragte Summe liegt in diesem Komplex bei über 72.000 Euro. Ausgezahlt wurde nach dem bisherigen Ermittlungsstand ein Betrag von rund 4700 Euro, 14 weitere Anträge lehnte die Bundesagentur für Arbeit ab. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Fischer die Unschuldsvermutung.

Neben dem Ermittlungsverfahren steht die geplante Fluggesellschaft auch finanziell unter Druck. Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung reicht das verbliebene Vermögen der 1997 gegründeten Firma nicht einmal für die Kosten eines Insolvenzverfahrens aus.

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