Ryanair ist mit ihrer Klage gegen die EU-Genehmigung von Staatshilfen an italienische Airlines in der Corona-Pandemie beim Gericht der Europäischen Union gescheitert. Die Beihilferegelung Italiens sei mit EU-Recht vereinbar, erklärte das Gericht in Luxemburg. Gegen das Urteil kann noch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgegangen werden.
Italien hatte strauchelnden italienischen Fluglinien während der Corona-Pandemie 2020 Beihilfen von insgesamt 130 Millionen Euro gewährt. Damit sollten Schäden ausgeglichen werden, die den Fluglinien durch die Reisebeschränkungen entstanden waren. Die EU-Kommission in Brüssel hatte dafür grünes Licht gegeben.
Will ein Mitgliedsstaat ein Unternehmen subventionieren, muss die Brüsseler Behörde in der Regel prüfen, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren.
Erste Entscheidung ging an Ryanair
Gegen die Genehmigung hatte Ryanair geklagt und war damit 2023 zunächst vor dem EU-Gericht erfolgreich. Die nächsthöhere Instanz, der EuGH, hob das Urteil jedoch auf, sodass das Gericht in dem Fall erneut entscheiden musste.
Währenddessen hatte Italien die Beihilferegelung verlängert und das Budget um 100 Millionen Euro erhöht. Auch dagegen war Ryanair vor dem EU-Gericht vorgegangen – erfolglos.
Kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbot
Dass Airlines für die Bewilligung von Hilfen eine italienische Betriebsgenehmigung benötigten, verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot, stellten die Luxemburger Richterinnen und Richter unter anderem fest. Dieses Kriterium ziele nämlich auf die Unternehmen ab, die am schwersten von den einschränkenden Corona-Maßnahmen in Italien betroffen gewesen seien.
Der Fall ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Zuletzt hatte der EuGH im April das milliardenschwere deutsche Hilfspaket für die Lufthansa für nichtig erklärt.