Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl hat die Fluggesellschaften Ryanair, TAP Air Portugal und Wizz Air.
Die Airlines verwiesen Passagiere nach einer Flugannullierung darauf, sich für die Erstattung des Ticketpreises an den jeweiligen Vermittler zu wenden, wie das ZEV am Montag mitteilte. Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist dieser pauschale Verweis unzulässig.
Die Kommunikation erfolgte dabei oftmals über Chatbots, wie das ZEV kritisierte. Passagiere, die über einen Vermittler gebucht hatten, erhielten die Information, dass sie sich für die Erstattung an diesen wenden müssten. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung können Passagiere aber bei einer Annullierung die Erstattung des vollständigen Ticketpreises unmittelbar von dem ausführenden Luftfahrtunternehmen verlangen.
Sie können alternativ auch eine anderweitige Beförderung wünschen. Entscheiden sie sich für die Erstattung, muss die Airline die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen.
Ein pauschaler Verweis auf den Vermittler kann für Verbraucher zu unnötigen Verzögerungen führen und schlimmstenfalls Kosten für die Rückabwicklung über den Vermittler auslösen, erklärte das ZEV. Bei Buchungen über Vermittler ist es nach Erfahrung der Verbraucherschützer im Anschluss häufig komplizierter, Probleme zu klären, sei es nach Annullierungen, Umbuchungen oder wenn es um Erstattungen geht.
Nicht selten verweisen Airline und Vermittler laut ZEV gegenseitig aufeinander. Die Angelegenheit könne sich über Monate ziehen, ohne dass für den Reisenden eine konkrete Lösung gefunden werde oder klar sei, wer rechtlich der richtige Ansprechpartner ist.