Unbeaufsichtigt abgestellte Flugzeuge: Easyjet droht Millionenstrafe, © AirTeamImages.com/Carlo Marcora
Airbus A319 von Easyjet am Flughafen Mailand-Linate. : Seitliche Ansicht eines orange-weißen easyJet Airbus A319 (Kennzeichen G‑EZAP) beim Rollen auf der Startbahn des Flughafens Mailand-Linate. Klare Tageslichtbedingungen; im Hintergrund Bäume, Gebäude und mehrere Baukräne. © AirTeamImages.com / Carlo Marcora
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Die irische GTLK-Tochter STLC Europe Eight hat vor dem Londoner High Court Klage gegen Easyjet eingereicht und fordert mindestens 72 Millionen US-Dollar (rund 62 Millionen Euro) Schadenersatz.

Die Gesellschaft ist eine Tochter von GTLK Europe, das wiederum zum russischen staatlichen Flugzeugleasinggeber GTLK gehört. STLC wirft Easyjet vor, sechs geleaste Airbus-Flugzeuge nach der Kündigung der Leasingverträge unrechtmäßig unbeaufsichtigt abgestellt zu haben. Wie die "Financial Times" berichtete, stellte Easyjet die Maschinen 2022 in Madrid und auf Zypern ohne Wartung ab, während am Flughafen weiterhin Standgebühren anfielen.

Laut der Klage hatte Easyjet die Flugzeuge zuvor von STLC geleast und dem Leasinggeber im April 2022 mitgeteilt, die Leasingverträge zu kündigen, weil EU-Sanktionen Wartung und Reparatur der Maschinen verhinderten. STLC hält dem entgegen, die Sanktionen hätten nicht gegolten, weil die Flugzeuge außerhalb Russlands geblieben seien und die Leasinggesellschaft in Irland ansässig gewesen sei.

Laut dem Bericht wurden drei der sechs Flugzeuge am Flughafen Larnaka auf Zypern inzwischen zurückgeholt und verkauft. Sie waren wegen ihres schlechten Zustands aber mindestens 32,5 Millionen US-Dollar weniger wert als erwartet. Die übrigen drei Maschinen in Madrid sind demnach bislang nicht verkauft.

Ein Sprecher von Easyjet erklärte, das Unternehmen werde sich gegen die Klage vollumfänglich verteidigen. Eine weitere Stellungnahme zu dem laufenden Verfahren lehnte er ab. GTLK war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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Roboxi auf Vorfeld des BER im Hintergrund Terminal und Tower, © airliners.de/Alexander Becker
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Mobilitätsformel Flugtaxis, © airliners.de/Airbus
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