Die italienische Kartellbehörde (AGCM) hat ein Verfahren gegen Ryanair eingestellt. Die Billigfluggesellschaft verpflichtete sich, über 1,5 Millionen Euro an Kunden zurückzuerstatten. Diese Kunden hatten durch nicht klar kommunizierte Check-in-Gebühren zusätzliche Kosten.
Die AGCM hatte im Jahr 2023 die Untersuchung begonnen. Anlass waren Beschwerden, dass Ryanair Passagiere über die Online-Check-in-Richtlinien irreführte. Konkret betraf dies einen Zuschlag von 55 Euro für den persönlichen Check-in am Flughafen.
Die Kunden wurden nicht ausreichend darüber informiert, dass diese Gebühr anfällt, wenn sie die Online-Check-in-Frist versäumen. Zudem wurden Kunden ungewollt Gebühren für Priority Boarding und Handgepäck für den Rückflug berechnet, obwohl sie diese nur für den Hinflug gebucht hatten.
Laut AGCM habe sich Ryanair bereit erklärt, Kunden, die von 2021 bis 2023 den 55-Euro-Zuschlag bezahlt und sich beschwert haben, den Betrag zu erstatten. Passagiere, die die Gebühr während dieses Zeitraums zahlten, sollen entweder 15 Euro erstattet oder einen 20-Euro-Gutschein erhalten. Ryanair will zudem klarere Informationen zu den Online-Check-in-Fristen bereitstellen und Gebühren nicht mehr automatisch für Rückflüge berechnen.
Die Nationale Verbrauchervereinigung begrüßte diese Maßnahmen, kritisierte jedoch, dass die AGCM keine Geldstrafe gegen Ryanair verhängte. Eine Stellungnahme von Ryanair zu diesen Entwicklungen lag zunächst nicht vor.