Nicht alle Flughäfen gehören zur "kritischen Infrastruktur", © dpa/Patrick Pleul
Ein Zaun steht auf dem Rollfeld vor den Fluggastbrücken am Terminal des neuen Flughafens Berlin Brandenburg. © dpa / Patrick Pleul
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Betreiber von Einrichtungen der sogenannten "kritischen Infrastruktur" sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, die Widerstandsfähigkeit ihrer Anlagen sicherzustellen und dazu entsprechende Risikobewertungen vorzulegen. Das gilt sowohl für staatliche Einrichtungen als auch für private Unternehmen einer gewissen Größenordnung.

Zur kritischen Infrastruktur gehören auch Flughäfen. Zwar nicht alle aber, aber jene, die entweder mehr als 20 Millionen Passagiere jährlich abfertigen oder die mehr als 750.000 Tonnen Fracht pro Jahr umschlagen. Das legt die "Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastruktur" fest.

Was die Passagierkapazität angeht, liegen Frankfurt, München, Berlin und Düsseldorf über der 20-Millionen-Marke. Bei der Fracht übertreffen neben Frankfurt auch Leipzig und Köln/Bonn die Schwelle von 750.000 Tonnen pro Jahr, womit sie ebenfalls dazugehören.

Der Entwurf für das sogenannte "KRITIS"-Dachgesetz, den das Bundesinnenministerium am Montag zur Stellungnahme an die anderen Ressorts der Regierung verschickt hat, sieht außerdem Bußgelder vor für Betreiber kritischer Infrastruktur, die ihren Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Eine zentrale Rolle bei der Registrierung und Beratung ist für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn vorgesehen.

Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Das neue Gesetz ergänzt bereits vorhandene Vorschriften wie beispielsweise die Trinkwasserverordnung oder gewisse DIN-Normen.

Es macht in konkreten Fragen wie der Verhinderung des Zutritts von Unbekannten zu "KRITIS"-Anlagen wie etwa Flughäfen oder Wasserwerke allgemeine, aber keine konkreten Vorgaben. Die Betreiber können also beispielsweise selbst entscheiden, ob sie eher auf Zäune und Mauern oder auf Wachschutz setzen.

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