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Umfrage: Mehrheit für Einschränkung des Streikrechts bei kritischer Infrastruktur, © dpa/Caroline Seidel
Streikende gehen am Flughafen-Terminal in Düsseldorf vorbei. © dpa / Caroline Seidel
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Eine Mehrheit der Bundesbürger spricht sich für eine Einschränkung des Streikrechts im Bereich kritischer Infrastrukturen wie bei Bahnen, im Flugverkehr oder bei der Energie- und Wasserversorgung aus. Das ist das Ergebnis einer Umfrage von Insa, die das Marktforschungsinstitut im Auftrag des Wirtschaftsflügels der CDU erhoben hat und über welche die "Welt" berichtet.

Danach votieren insgesamt und unabhängig von der politischen Präferenz 59 Prozent der Anfang März Befragten dafür, dass Streiks in den genannten Bereichen nur noch nach einem vorangegangenen Schlichtungsverfahren und einer Vorankündigung von mindestens vier Tagen durchgeführt werden dürfen – beziehungsweise durchgängig untersagt sein sollten. Vor allem die Befragten, die angegeben hatten, bei der nächsten Bundestagswahl für die Unionsparteien oder die Grünen stimmen zu wollen, unterstützen Einschränkungen des Streikrechts. 53 Prozent der Grünen-Anhänger halten es laut dieser Umfrage für richtig, eine Schlichtung und besagte Vorankündigung zur Bedingung für legale Arbeitskämpfe zu machen. Bei den der Union Nahestehenden sind es demnach 45 Prozent.

Fast ein Drittel der Anhänger von CDU und CSU (30 Prozent) ist sogar für ein vollständiges Verbot von Arbeitsniederlegungen im Bereich der kritischen Infrastrukturen; bei potenziellen Wählern der Grünen sind es 13 Prozent. Insgesamt will ein knappes Viertel aller Umfrageteilnehmer das Streikrecht unberührt lassen. "Niemand will Streiks verbieten – in keinem Bereich. Aber bei Energieversorgung, Rettungsdiensten, Bahn oder Flughäfen muss Streik das letzte Mittel sein", sagte die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU, Gitta Connemann, der "Welt".

"Die Umfrage zeigt klar: Die Menschen in diesem Land wollen nicht in Mithaftung genommen werden. Bei kritischer Infrastruktur, wo ohne Vorwarnung Abertausende Unbeteiligte betroffen sind, muss für mehr Fairness gesorgt werden. Kritische Infrastrukturen brauchen einen besseren Schutz vor willkürlichen Arbeitsaussetzungen." Die MIT fordere daher an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen, im Gesundheitswesen, in der Energieversorgung oder an Flughäfen einen Streikvorlauf von vier Tagen und ein vorher abgeschlossenes Schlichtungsverfahren, so Connemann.

Damit stößt die CDU-Politikerin bei Gewerkschaften auf Ablehnung. "Jetzt fordern genau jene in der CDU eine Beschneidung des Streikrechts im öffentlichen Verkehrssektor, die sich Anfang der 1990er-Jahre für eine Privatisierung der Deutschen Bahn starkgemacht und damit für ein Ende der Beamtenlaufbahn im Schienenverkehr gesorgt hatten", sagte der Vorsitzende der Lokführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, der "Welt". Hier folge ein Fehler auf den nächsten. "Aber wir werden nicht zulassen, dass von ein paar wild gewordenen Wirtschaftsvertretern der CDU ein Grundrecht wie das Streikrecht eingeschränkt wird."

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