British Airways und Air Canada scheitern vor EU-Gericht mit Kostenforderungen, © Flughafen Nürnberg/Max Haselmann
Airbus A320 von British Airways. : Eine British Airways Airbus A320 steht auf dem Rollfeld eines Flughafens. Das Flugzeug ist deutlich zu erkennen, mit dem markanten Logo auf dem Leitwerk und Rumpf. Im Hintergrund sind Bäume und blauer Himmel sichtbar, das Wetter scheint sonnig zu sein. © Flughafen Nürnberg / Max Haselmann
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Das Gericht der Europäischen Union hat die Forderungen von British Airways und Air Canada auf Erstattung ihrer Anwaltskosten drastisch gekürzt und damit einen langjährigen Streit um die Kosten des Luftfracht-Kartellverfahrens beendet. Das berichtete "CH-Aviation".

In zwei separaten Beschlüssen vom 11. August wies die Zehnte Kammer des Gerichts den Großteil dessen zurück, was sie als "überhöhte" Anwaltskosten bezeichnete, die die Fluggesellschaften von der EU-Kommission zurückfordern wollten.

Die Beschlüsse gehen den Angaben zufolge auf eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2017 zurück, mit der 13 Fluggesellschaften für die Abstimmung von Treibstoff- und Sicherheitszuschlägen im weltweiten Frachtgeschäft verantwortlich gemacht wurden. Im Februar hatte der Europäische Gerichtshof Geldbußen von knapp 770 Millionen Euro gegen die 13 Airlines wegen der Frachtabsprachen bestätigt – ein Rechtsstreit, der sich über fast ein Jahrzehnt hinzog.

British Airways erhält nur Bruchteil der geforderten Summe

British Airways hatte beantragt, die erstattungsfähigen Kosten auf rund 214.254 Euro festzusetzen – ein Drittel der gesamten Anwaltsrechnung. Das Gericht setzte die endgültige Erstattung jedoch auf lediglich etwa 44.000 Euro zuzüglich Verzugszinsen fest.

Das Gericht urteilte, der Einsatz von zwei Prozessanwälten, acht beratenden Anwälten und 23 Berufsanwärtern durch die Fluggesellschaft habe zu "Überschneidungen und einer Wiederholung der geleisteten Arbeit" geführt. Zudem seien viele Rechtsfragen identisch mit einem früheren Verfahren von 2010 mit denselben Parteien gewesen, sodass die Anwälte der Airline bereits über "umfassende Kenntnisse" verfügt hätten, die den Vorbereitungsaufwand hätten verringern müssen.

Auch Air Canada muss deutliche Abstriche hinnehmen

Air Canada musste ähnliche Kürzungen hinnehmen, so "CH-Aviation". Die Fluggesellschaft hatte knapp 893.950 Euro an erstattungsfähigen Kosten gefordert, erhielt aber nur rund 77.760 Euro. Das Gericht wies den Anspruch von Air Canada auf fast .000 Arbeitsstunden als "überhöht" zurück und stellte fest, dass der Einsatz von 17 Rechtsexperten zu einer "Vervielfachung der Kosten in allen Verfahrensstadien" geführt habe.

Zudem schloss das Gericht Kosten aus, bei denen die Fluggesellschaft beschreibende Angaben in ihren Kostenaufstellungen geschwärzt hatte. Dadurch konnten die Richter nicht beurteilen, ob die Arbeit notwendig war.

In beiden Fällen setzte das Gericht eine Obergrenze für erstattungsfähige Anwaltshonorare von durchschnittlich 400 Euro pro Stunde fest. Einige der von den Airlines verlangten Stundensätze hatten 1300 Euro überschritten, was die Richter als "offensichtlich überhöht" bezeichneten. Die Entscheidungen sind endgültig und können nicht angefochten werden.

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