Flugverspätung bemisst sich am Zeitpunkt der Türöffnung, © dpa/Caroline Seidel
Flugzeug mit angedockter Passagierbrücke am Flughafen Düsseldorf. © dpa / Caroline Seidel
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Ein Flugzeug ist erst bei Öffnung einer Tür wirklich angekommen - und dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Bestimmung von Flugverspätungen und Entschädigungen. Das hat der Europäische Gerichtshof am heutigen Donnerstag in Luxemburg klargestellt (Rechtssache C-452/13). Denn solange die Türen geschlossen sind, könnten Reisende nur eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren. Dies ende erst, wenn sie den Flieger verlassen könnten.

Hintergrund war ein Streit zwischen der Lufthansa-Tochter Germanwings und einem Passagier um die Ankunftszeit eines verspäteten Flugzeugs auf dem Weg von Salzburg zum Flughafen Köln/Bonn. Bei einer Verspätung von über drei Stunden steht Reisenden gemäß einem früheren Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zu.

Wenige Minuten im aktuellen Fall entscheidend

Die Fluggesellschaft argumentierte, dass es darauf ankomme, wann die Räder des Fliegers die Landebahn berühren. In diesem Fall wäre die Maschine nur 2:58 Stunden zu spät angekommen - und damit knapp unter der entscheidenden Drei-Stunden-Frist geblieben. Die Parkposition erreichte das Flugzeug aber erst nach 3:03 Stunden, die Türen wurden kurz danach geöffnet.

Während des Fluges hätten sich Passagiere «in einem geschlossenen Raum aufzuhalten, in dem ihre Möglichkeiten, mit der Außenwelt zu kommunizieren, aus technischen und aus Sicherheitsgründen erheblich beschränkt sind», unterstrich der EuGH. «Unter solchen Umständen können sich die Fluggäste nicht weiter um ihre persönlichen, familiären, sozialen oder beruflichen Angelegenheiten kümmern.» Ein Aufenthalt im Flugzeug über die normale Flugzeit hinaus stelle daher «verlorene Zeit» dar.

In der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Passagier und Germanwings muss nun das Landesgericht Salzburg endgültig entscheiden. Die österreichischen Richter hatten ihre Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts gebeten.

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