Für stark verspätete Flüge muss eine Fluggesellschaft auch dann eine Entschädigung zahlen, wenn unerwartete technische Probleme zu der Verspätung geführt haben. Ausnahmen gibt es nur bei Ursachen, auf die die Fluggesellschaft absolut keinen Einfluss hat, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-257/14)
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