Eine Anwohnerin des neuen Hauptstadtflughafens BER ist mit dem Versuch gescheitert, die Eröffnung des Airports juristisch zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte ihre Klage gegen die Betriebsgenehmigung am Mittwoch für unzulässig (AZ: OVG 6 A 2.14). Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Die Frau hatte argumentiert, dass in der Planfeststellung der Schutz vor Fluglärm nicht ausreichend geregelt worden sei. Zudem sei eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, weil später andere Flugrouten festgelegt wurden als jahrelang angenommen.
Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass die Anwohnerin aus Kleinmachnow statt der Betriebsgenehmigung den Planfeststellungsbeschluss hätte angreifen müssen. Das ist jedoch nicht mehr möglich. Und die meisten Klagen gegen einzelne Flugrouten, die nach 2012 folgten, blieben ohne Erfolg.
Die aktuelle Entscheidung berührt ein grundlegendes Problem der Anwohner: Die Planfeststellung auf Landesebene wurde schon 2004 beschlossen und zwei Jahre später vom Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz bestätigt. Wo die Flugzeuge entlang fliegen sollen, wurde jedoch erst 2012 nach einem gesonderten Verfahren auf Bundesebene festgelegt. Der Flughafen soll 2017 mit sechs Jahren Verspätung eröffnen.
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