Das Bundesverfassungsgericht hat Hauseigentümern in der Anflugschneise des BBI eine wesentlich höhere Entschädigung für deren Grundstücke zugebilligt. Die vom Bundesverwaltungsgericht zugesprochene Verkehrswertminderung der Immobilien von nur 20 Prozent verstoße gegen den Eigentumsschutz, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Verfassungshüter bezifferten die Wertminderung der Häuser mit 50 bis 60 Prozent und wiesen den Fall an das Bundesverwaltungsgericht zurück. (1 BvR 2736/08)
Die Verwaltungsrichter hatten den Wert des Eigenheims zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses am 13. August 2004 berechnet. Nach Ansicht der Beschwerdeführer war der Wert ihres Hauses zu diesem Zeitpunkt aber wegen der bereits bekannten und umstrittenen Pläne zum Flughafenausbau schon um 50 bis 60 Prozent gemindert. Dem folgten nun die Verfassungshüter und forderten einen Ausgleich, der verhältnismäßig sein müsse. Dies gelte umso mehr, wenn, wie im vorliegenden Fall, das Grundstück "den wesentlichen Teil des Vermögens" der Familie bilde und die Grundlage der "privaten Lebensführung" sei.