Die Vereinigung Cockpit hat den Manteltarifvertrag bei Tuifly gekündigt. In einem Schreiben, welches airliners.de vorliegt, wirft die Pilotengewerkschaft der Airline vor, wiederholt gegen Regelungen der Protokollnotiz des Manteltarifvertrags verstoßen zu haben. So habe man sich nicht an Informationspflichten oder vereinbarte Abläufe bei Wiedereinstellungen von gekündigten Piloten gehalten.
Trotz mehrerer Aufforderungen und Ermahnungen seitens der Vereinigung Cockpit sowie diversen Gesprächen habe sich Tuifly weiterhin nicht an die Vereinbarungen gehalten. Deswegen nutze die Gewerkschaft nun das im Manteltarifvertrag vereinbarte Sonderkündigungsrecht.
Ein Sprecher der Fluggesellschaft antwortete auf airliners.de-Anfrage, Tuifly prüfe zur Zeit den Inhalt des Schreibens und würde dann über das weitere Vorgehen beraten. Es bleibt abzuwarten, ob die Airline die Kündigung akzeptiert oder ob sie juristische Schritte dagegen unternehmen wird.
Fehler in der Kommunikation
Wie aus Mitarbeiterkreisen zu vernehmen ist, wurde zwischen Tuifly und der Gewerkschaft ursprünglich in der Protokollnotiz zum Manteltarifvertrag vereinbart, dass die Fluggesellschaft im Falle einer Kündigung oder einer Wiedereinstellung die Vereinigung Cockpit und die Personalvertretung zu informieren hat. Diese Meldungen seien kaum oder fehlerhaft erfolgt.
Sollte die Airline nicht vor Gericht ziehen oder dort verlieren, stehen bei Tuifly nun zwei Tarifverhandlungen für die Cockpitmitarbeiter an. Bereits seit April ist der Tarifvertrag Personalvertretung gekündigt, hierzu beginnen die Verhandlungen im September.
Die Aufkündigung des Manteltarifvertrags ist eine erneute Eskalation im Streit zwischen der Airline und ihrer eigenen Belegschaft. Erst vor drei Wochen hatte die Geschäftsführung versucht, den Konflikt zu befrieden. So wollte man alle noch offenen Gerichtsverfahren durch Vergleiche beenden.
Juristische Fehler bei der Restrukturierung
Tuifly hatte im Rahmen der Corona-Pandemie ein strenges Restrukturierungsprogramm aufgelegt. Dabei wurden fünf der elf Stationen geschlossen, die Flotte sollte von einer Ausgangsgröße von 37 Maschinen auf eine Zielgröße von 22 Maschinen schrumpfen.
Im Zuge dieser Maßnahmen befand sich die Airline im Rechtsstreit mit den eigenen Mitarbeitern. So unterliefen Tuifly juristische Fehler während der Restrukturierung. Die Fluggesellschaft verlor bis auf ein Verfahren zur Umstationierung eines Mitarbeiters alle verhandelten Gerichtsverfahren.
Arbeitsgerichte begründeten unter anderem, dass Tuifly in keiner Weise dargelegt hätte, dass keine Weiterbeschäftigung für die Betroffenen möglich sei. Ein gewichtiger Grund sei somit nicht gegeben gewesen, die Kündigungen waren damit unwirksam.