Bei Flugbuchungen über Online-Portale wie "Opodo", "Swoodoo" oder "fluege.de" kann es bei Erstattungsansprüchen zu einem für Nutzerinnen und Nutzer ärgerlichen Zuständigkeitsgeschacher kommen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
In aller Regel seien die Portale nur die Vermittler der Leistungen, Vertragspartner sei die Airline. Das kann vor allem dann zum Problem werden, wenn eine Flugreise aus mehreren Teilstrecken mit verschiedenen Airlines besteht.
Keiner fühlt sich zuständig
In dem Fall wurde meist mit jeder dieser Airlines ein Vertrag geschlossen – auch wenn es auf dem Portal wie eine einheitliche Buchung aussehe, so die Verbraucherzentrale. Vielen Reisenden sei das nicht bewusst. Kommt es dann etwa zu Verspätungen oder Flugausfällen, werden Fluggäste mitunter zwischen Vermittlungsportal und Airline "hin- und hergeschoben", wenn sie Ansprüche geltend machen.
Mögliche Folge: "Scheinbar ist niemand zuständig und die Rückerstattung der Flugpreise lässt wochenlang auf sich warten", schreibt die Verbraucherzentrale.
Problem bei verpassten Anschlussflügen
Ein weiterer Nachteil dieses Modells: Wird eine Teilstrecke annulliert und erreichen die Passagiere deshalb die Anschlussflüge nicht, bleiben sie laut den Verbraucherschützern auf den Kosten für diese Flüge sitzen. In dem Fall bestehe lediglich Anspruch auf eine Rückzahlung der bezahlten Steuern und Gebühren.
Virtual Interlining
Es gibt aber auch Portale, die einen Versicherer zwischen die selbst zusammengestellten Flüge setzen. Dieser kümmert sich dann im Falle von Problemen um die Unkosten, die durch Umbuchungen oder Hotelkosten entstehen.
Diese Möglichkeit, bei der Passagiere dennoch häufig ihre Koffer beim Umsteigen neu einchecken müssen, wird als "Self-Hubbing" oder "Virtual Interlining" bezeichnet.
Dies geschieht über Buchungsplattformen wie beispielsweise "Kiwi.com", "Skyscanner.com". Diese bieten solche Konstrukte bereits seit längerer Zeit an. Dabei achten die Portale auch darauf, welche Flüge sinnvoll kombiniert werden können und erleichtern die kombinierte Buchung von zwei separaten Tickets. Gegen eine Gebühr übernehmen diese Anbieter dann die Haftung, etwa für verpasste Anschlussflüge.
Das Problem besteht ganz generell aber ohnehin nur bei Buchungen von Flügen, die von Airlines angeboten werden, dich nicht über Interlining oder Codesharings miteinander verbunden sind. Eine Zusammenarbeit über Codesharings und Interlinings ist der Normalfall bei der Kooperation von Airlines. Dabei übernehmen dann die ausführenden Airlines die Haftung. Umsteigeflüge wie diese werden dann auch als ein Ticket ausgestellt und es greifen für den Passagier die normalen Fluggastrechte.