Verbraucherschützer sehen Flugrechteportale kritisch, © dpa/Peter Kneffel
Ein Passagier wartet in der Abfertigungshalle des Flughafens München. © dpa / Peter Kneffel
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Flugausfälle und lange Verspätungen müssen Flugreisende nicht immer hinnehmen. In bestimmten Fällen haben sie nach EU-Recht einen Anspruch auf Entschädigung. Viele Kunden scheuen sich aber, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Anbieter wie etwa Flightright, Fairplane oder EUclaim haben das als Geschäft entdeckt.

Die sogenannten Fluggastrechteportale nehmen den Verbrauchern in der Regel die komplette Abwicklung des Falls ab und gehen notfalls für den Geschädigten vor Gericht. Dafür kassieren sie im Erfolgsfall eine Provision. Das Versprechen der Portale lautet: kein Risiko und schnelle Zahlung.

Verbraucherschützer warnen vor hohen Provisionen

Dabei ist die Klärung im Streitfall oft ein langwieriger Vorgang. Das Verfahren kann durchaus mehrere Monate dauern und hängt von der Komplexität des Sachverhaltes ab. "Das kommt ganz stark auf den Einzelfall an, wie der Anspruch gestaltet ist, wie die Unterlagen eingereicht werden und wie die Airline darauf reagiert", sagt die Juristin Eugénie Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest.

Wer sein Geld sofort bekommen will, kann den Entschädigungsanspruch deswegen auch an einige Portale verkaufen. Der Fluggast bekommt dann binnen weniger Stunden eine feste Summe ausgezahlt. Doch Verbraucherschützer sehen das kritisch. "Dann müssen Sie mit einer höheren Provision rechnen. Das können bis zu 45 Prozent sein", sagt Zobel-Kowalski. Und man verliert sein Recht zu entscheiden, was mit der Forderung passiert. Erhält das Portal zum Beispiel mehr Geld von der Airline als erwartet, gehört dieses dem Unternehmen.

Verbraucherschützer empfehlen kostenlose Alternativen

Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen vergleicht das Vorgehen der Portale mit dem von Inkassounternehmen und warnt Passagiere davor, Forderungen sofort abzutreten. Wichtig sei zudem, Portalen keine Vollmacht zum selbstständigen Abschluss von Vergleichen zu erteilen. Auch müsse genau geprüft werden, ob tatsächlich keine Zusatzkosten bei Misserfolg oder Rechtsdurchsetzung im Ausland entstehen.

© dpa, Fotomontage: airliners.de Luftrechtkolumne: Fluggastrechte in den USA und Europa: Same same but different

Passagiere sollten sich ohnehin in jedem Fall zunächst an die betroffene Fluggesellschaft wenden und ihren Anspruch dort geltend machen, empfehlen Verbraucherschützer. Komme nach zwei Monaten keine befriedigende Antwort, könnten sich Fluggäste dann an die offizielle Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden, sagt Oelmann. Für deutsche Airlines gibt es außerdem die Schlichtungsstelle Luftverkehr. Diese Stellen sind kostenlos - als Ergebnis folgt einen unverbindlichen Schlichterspruch auf Basis der gesetzlichen Regelungen.

Passagierrechte nach EU-Fluggastrechteverordnung

Verspätet sich ein Flug um mindestens drei Stunden oder wird er gestrichen, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu. Je nach Flugstrecke sind das 250, 400 oder 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss jedoch für die Annullierung oder Verspätung verantwortlich sein. Denn es gibt auch außergewöhnliche Umstände, bei denen die Airline keine Schuld trifft. Weitere Infos in der EU-Fluggastrechteverordnung.

Im vergangenen Jahr konnte die SÖP so rund 75 Prozent der Streitfälle lösen. Die Flugrechteportale werben dagegen sogar mit Erfolgsquoten von 98 Prozent. Aber das hat einen Grund: Sie nehmen in der Regel nur die Fälle an, die rechtlich eindeutig zugunsten des Verbrauchers sind. Aussichtslose oder zu komplexe Fälle können sie ablehnen. Fällt die kostenlose Schlichtung also zu Gunsten der Airline aus, wird sich in der Regel auch kein Flugrechteportale dem Fall annehmen.

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TGV (links) und ICE einträchtig im Pariser Gare de l'Est. Aufgenommen 2017 bei der Feier zum zehnjährigen Jubiläum der Bahnverbindung Frankfurt/Stuttgart-Paris., © Rietig
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Frankreich zieht nach: "Train gelöscht"

Schiene, Straße, Luft (121) Abseits der TGV-Rennstrecken mehren sich die Anzeichen dafür, dass die französischen Staatsbahnen SNCF ihrem Beförderungsauftrag auch nicht mehr so nachkommen, wie es der Kunde gern hätte. Und das zu einer Zeit, in der Flüge knapp sind oder werden. So erscheint es jedenfalls Verkehrsjournalist Thomas Rietig.

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Ein Mitarbeiter von Elbe Flugzeugwerke GmbH arbeitet in einem Hangar am Bug eines A380 von Lufthansa., © DPA/Sebastian Kahnert
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Passagiere stehen am Münchner Flughafen an einem Check-In Schalter., © DPA/Sven Hoppe
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Passagiere steigen in ein ATR-Flugzeug der DAT., © Skyhub PAD
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