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US-Fluglinien attackieren EU-Emissionshandel, © dpa, F. Rumpenhorst
Ein Flugzeug startet vor zwei Kondensstreifen © dpa, F. Rumpenhorst
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Der geplante EU-weite Handel mit Emissionsrechten für Treibhausgase im Flugverkehr steht auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Bei der Verhandlung am Dienstag in Luxemburg machten der US-Luftfahrtverband und drei große US-Fluggesellschaften geltend, der Emissionshandel verstoße gegen internationales Recht. Die EU dürfe Interkontinentalflüge nicht in den Handel einbeziehen. (Az.: C-366/10)

Die EU hatte 2008 beschlossen, einen Handel mit den Rechten zum Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase im Flugverkehr einzuführen. Dies soll die Umweltbelastung auf möglichst effiziente und kostengünstige Weise verringern. Ein solcher Emissionshandel hat sich nach Ansicht der EU zur Regulierung des Abgas-Ausstoßes durch die Industrie bereits bewährt.

Ab 2012 sollen auch alle Fluglinien an einem Emissionshandel teilnehmen, die in der EU starten oder landen. Dabei werden den Fluglinien zunächst Emissionsrechte zugeteilt und diese dann von Jahr zu Jahr verringert. Mindestens 15 Prozent der Emissionsrechte sollen ab 2013 frei gehandelt werden. Fluglinien, die für ihre Flüge nicht über ausreichende Emissionsrechte verfügen, müssen Strafen zahlen. Nicht-EU-Staaten oder deren Fluggesellschaften können alternativ auch andere Maßnahmen anbieten, die vergleichbare Klimavorteile bringen.

Dagegen klagten in Großbritannien der US-Luftfahrtverband sowie die US-Fluglinien American, Continental und United Airlines. Sie werden vom Kanadischen Luftfahrtverband sowie der internationalen Luftfahrtorganisation IATA unterstützt. Das oberste Verwaltungsgericht in London legte die Klagen dem EuGH vor.

Nach Überzeugung der US-Fluglinien verstößt der Emissionshandel gegen internationales Recht, soweit es um internationale Flüge in Nicht-EU-Länder geht. Die EU habe kein Recht, den Ausstoß von Treibhausgasen über den internationalen Weltmeeren oder gar in anderen Ländern eigenmächtig zu reglementieren. Die klagenden Fluglinien berufen sich dabei auf grundlegendes Völkerrecht und mehrere internationale Luftverkehrsabkommen. Ein Urteil des EuGH ist im Winter zu erwarten.

Auch die deutsche Luftfahrtbranche macht sich für ein Aussetzen des Emissionshandels zumindest für das Jahr 2012 stark. Airlines und Flughäfen befürchten Nachteile gegenüber der Konkurrenz insbesondere aus den USA, China und der Golfregion. Die Chinesen wiederum blockieren einen Großauftrag für Airbus und fordern Ausnahmeregelungen.

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