Fluglärmkommission bemängelt: Schallschutz nach Fluglärmschutzgesetz unzureichend
Der Vorsitzende der Fluglärmkommission Frankfurt, Paul-Gerhard Weiß, der auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) ist, fordert Nachbesserungen an den gesetzlichen Fluglärm-Grundlagen. Andernfalls würde viel Aufwand produziert, ohne eine Lärmminderung zumindest in Innenräumen zu bewirken.
Auf Grundlage des erneuerten Fluglärmschutzes habe das "Öko-Institut" im Auftrag des Umweltbundesamtes überprüft, welche baulichen Maßnahmen in den letzten zehn Jahren an den Flughäfen tatsächlich umgesetzt wurden. Die Ergebnisse stelle das Schutzniveau der Betroffenen an den Bestandsflughäfen in Frage, so die Fluglärmkommission in einer Aussendung.
In der Regel sei an den Bestandsflughäfen kaum baulicher Schallschutz nach dem Fluglärmschutzgesetz installiert worden. Ein Beispiel hierfür sei etwa Nordrhein-Westfalen mit sechs Flughäfen, darunter auch Düsseldorf und Köln/Bonn, für die angeblich kein einziger Antrag bewilligt wurde.
Insgesamt wurden rund 80 Prozent aller bisherigen Erstattungen bundesweit am größten deutschen Flughafen Frankfurt geleistet, teilt die Kommission mit. Jedoch wurde auch hier laut Untersuchung zwei Drittel der möglichen Ansprüche, insbesondere in der Nachtschutzzone nicht realisiert. Der bauliche Schallschutz im Fluglärmschutzgesetz komme bei den Betroffenen nicht an.
Die viel zu geringen Auslösewerte an Bestandsflughäfen würden das Schutzniveau der Betroffenen verniedlichen, das bei gleichem Lärm auch genauso groß sein müsse wie an Ausbauflughäfen. In der Nachtschutzzone erhielten Betroffene häufig nur Lüfter, die Eigengeräusche verursachen und mit Blick auf die immer länger und wärmer werdenden Sommermonate als nicht hilfreich empfunden werden.
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