Die umstrittene Servicegebühr am Flughafen Tegel darf weiter erhoben werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg habe die Beschwerde eines Taxifahrers gegen die Erhebung eines Betrags von 50 Cent für die Fahrt auf einen Nachrückplatz an dem Berliner Flughafen zurückgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Der 1. Senat bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz.
Seit Anfang Juli vergangenen Jahres sind am Flughafen Tegel nur noch Taxifahrer zugelassen, die sich mit einer neuen Benutzungsordnung einverstanden erklärt haben, zu der auch die sogenannte Taxi-Servicegebühr gehört. Demnach kostet jede Zufahrt 50 Cent. Der Betrag wird auf die Fahrgäste umgelegt.
Die Nutzungsbedingungen sehen auch vor, dass die Taxis sauber und gepflegt sein müssen sowie ein funktionierendes System für bargeldloses Zahlen haben. Auch wurde festgelegt, dass die Fahrer ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Ortskenntnisse haben sollen.
Die Richter führten in ihrer Eilentscheidung aus, dass die neuen Nutzungsbedingungen von der Taxiordnung gedeckt seien. Auch müsse den Taxifahrern und -unternehmern die vorgeschriebene Nutzung der in Privatbesitz befindlichen Nachrückfläche nicht unentgeltlich und ohne Bindung an die Benutzungsordnung ermöglicht werden.
(Az: OVG 1 S 163.09)