Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat eine Klage von Anwohnern gegen den Weiterbetrieb des Flughafens in Westerland auf Sylt abgewiesen. Die erst 2007 erhobene Klage komme zu spät, die Kläger hätten ihr Klagerecht «verwirkt», begründete das Gericht sein Urteil vom Donnerstag, wie eine Sprecherin am Montag in Schleswig mitteilte. Die luftverkehrsrechtliche Genehmigung nach Aufgabe der militärischen Nutzung sei bereits 1996 erfolgt.
Anwohner hatten gegen den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein auf Aufhebung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung geklagt. Sie verlangten wegen einer erheblichen Zunahme des Flugbetriebs nachträgliche Lärmschutzauflagen. Die Kläger hatten zwischen 1989 und 2005 Grundstücke auf der Nordseeinsel gekauft.
Der Flughafen Westerland war seit Beginn des 20. Jahrhunderts zunächst militärisch, seit Ende des Ersten Weltkrieges auch zivil genutzt worden. Nach Einstellung der militärischen wurde 1978 die Genehmigung der zivilen Nutzung erteilt und 1989 auf «alle Arten von Luftfahrzeugen» erweitert.
Nachdem der Flugplatz 1994 auch formal aus der militärischen Trägerschaft entlassen worden war, erging Anfang 1996 eine entsprechende luftverkehrsrechtliche Genehmigung. Das Gericht wies auch die Anträge auf aktiven oder passiven Lärmschutz ab.