
Germanwings wird inzwischen unter der Marke Eurowings vermarktet. Foto: © AirTeamImages.com, Mehrad Watson
Die Fluglinie Germanwings hat sich im Streit mit der EU-Kommission um angeblich unzulässige staatliche Beihilfen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) durchgesetzt. Die Lufthansa-Tochter, die inzwischen unter der Marke "Eurowings" vermarktet wird, muss 1,2 Millionen Euro nicht zurückzahlen, entschieden die Luxemburger Richter mangels Beweisen (Az. T-375/15).
Die EU-Kommission war davon ausgegangen, dass Germanwings vom Flughafen Zweibrücken Beihilfen in Form von Flughafendienstleistungen zugeflossen seien, weil der Bau eines neuen Terminals auch zugunsten von Germanwings für den damals in öffentlicher Hand befindlichen Flughafen nicht kostendeckend gewesen sei.
Strittige Entscheidung der EU-Kommission
Die Brüsseler Wettbewerbshüter hätten dies nicht nachweisen können, urteilte jetzt das EU-Gericht in Luxemburg. Entgegen der Ansicht der Kommission ist es dem Urteil zufolge unwahrscheinlich, dass die Investitionen am Flughafen auf einen Vertrag mit Germanwings zum Reiseziel Zweibrücken zurückzuführen seien.
Die EU-Kommission hatte im Oktober 2014 moniert, dass die Airlines am Airport Zweibrücken (Germanwings, Tuifly und Ryanair) insgesamt 1,9 Millionen Euro an staatlichen Beihilfen unzulässigerweise bekommen hatten, da unter anderem Flughafengebühren zu niedrig angesetzt waren. Dabei geht es um den Zeitraum von 2006 bis 2009, als der Flughafen in öffentlicher Hand war.