Die EU-Mitgliedsländer müssen nach Ansicht von Europa-Parlamentariern Kosten für die Einführung von Körperscannern an Flughäfen übernehmen. Fluggästen sei dies nicht zuzumuten, ergab ein Votum des Verkehrsausschusses des Europaparlaments am Montag in Brüssel, wie die Volksvertretung mitteilte.
Die Parlamentarier beschlossen, dass Sicherheitsmaßnahmen, die über den EU-Rahmen hinausgehen, von den Staaten übernommen werden sollen. Körperscanner gehören bisher nicht zur EU-Gesetzgebung. Der Beschluss des Verkehrsausschusses muss nun noch durch das Europaparlament angenommen werden. Dies soll wahrscheinlich im April erfolgen.
Derzeit gibt es laut Parlamentsangaben unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedsländern zu den Kosten für die Sicherheit an Airports. Während sich beispielsweise das Großherzogtum Luxemburg daran beteilige, stellten in den meisten Fällen die Flughafengesellschaften die Kosten den Fluglinien - und damit letztlich den Verbrauchern - in Rechnung.
Der Verkehrsausschuss erhofft sich von der Entscheidung, dass die Staaten die umstrittenen Scanner erst nach und nach in Betrieb nehmen. «Das wird hoffentlich dazu führen, dass wir weniger hektisch eingeführte Sicherheitsmaßnahmen in nationalen Alleingängen bekommen werden», kommentierte der Parlamentarier Knut Fleckenstein (SPD) die Entscheidung.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) begrüßte die Entscheidung des Verkehrsausschusses."Passagiere dürfen nicht weiter mit Sicherheitskosten belastet werden. Bislang tragen Fluggäste über Luftsicherheitsgebühren die Kosten für die staatlichen Maßnahmen, die an Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf den Luftverkehr veranlasst werden", erklärte der Flughafenverband.