Der ganztägige Generalstreik in Spanien hat am Mittwoch zu Behinderungen im Flugverkehr geführt. Insbesondere bei der spanischen Fluggesellschaft Iberia sind zahlreiche Flüge – auch nach Deutschland – ausgefallen. Die Airline hatte bereits Anfang der Woche angekündigt, am Mittwoch lediglich 35 Prozent der Flüge in ihrem Flugplan durchzuführen.
Bei den Spanien-Verbindungen ab Deutschland teilten Fluggesellschaften und Flughäfen mit, dass es neben einigen Flugausfällen auch Verspätungen gebe. Airlines hatten sich schon in den letzten Tagen auf die Situation vorbereitet. Neben Umbuchungen wurden z. B. bei Condor Flüge von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen oder wie bei der Lufthansa größere Maschinen eingesetzt, um trotz ausgedünnter Frequenzen möglichst viele Passagiere befördern zu können.
Eine Boeing 747-400 der Lufthansa wird zudem am Donnerstagmorgen im Wetlease für Germanwings im Einsatz sein. Wie Germanwings ankündigte, sollen mit diesem Sonderflug Reisende zwischen Mallorca und Deutschland befördert werden.
„Der Sonderflug zwischen Köln/Bonn und Palma de Mallorca ersetzt zwei Flüge zwischen Köln/Bonn und Mallorca sowie einen zwischen Dortmund und der Ferieninsel, die wegen des Streiks in Spanien heute nicht stattfinden können“, teilte die Lufthansa-Tochter am Mittwoch mit. Das Flugzeug startet unter der Flugnummer 4U 580 am Donnerstag (30. September) um 9.15 Uhr ab Köln/Bonn nach Palma de Mallorca. Von dort kehrt der Jumbo-Jet unter der Flugnummer 4U 581 um 14.45 Uhr zurück nach Köln/Bonn.
Insgesamt hielten sich die Beeinträchtigungen durch den Streik bei deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen jedoch in Grenzen. Zwar mussten in Frankfurt über 20 Flüge von und nach Spanien annulliert werden und auch am Flughafen Stuttgart fielen schon am Vormittag 14 von 24 geplanten Flügen von und nach Spanien aus; allerdings ließen zahlreiche andere deutsche Flughäfen im Laufe des Tages auch verlauten, dass es lediglich geringfügige Behinderungen mit vereinzelten Flugausfällen gebe.
Da Beeinträchtigungen aber weiterhin möglich seien, sollten Reisende sich in jedem Fall fortlaufend über den Status ihrer Flüge informieren.
Kein Schadenersatz für Verspätung wegen Generalstreiks
Wer wegen des Generalstreiks in Spanien erst verspätet in den Urlaub fliegen kann, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. «Ein Generalstreik ist höhere Gewalt, da kann die Airline nichts dafür», sagte Prof. Ernst Führich von der Hochschule Kempten dem dpa-Themendienst.
Die Passagiere könnten also weder bei einer Stornierung die höheren Kosten für einen neuen Flug einfordern, noch Geld wegen entgangener Urlaubsfreuden fordern. «Aber die Airline muss die Passagiere betreuen», sagte Führich. Das gleiche gelte für die Beeinträchtigungen wegen des spontanen Fluglotsenstreiks am Dienstag in Belgien.
Wie die Betreuung auszusehen hat, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung: Ab zwei Stunden Verspätung auf muss die Fluggesellschaft die Passagiere am Flughafen mit Essen und Trinken versorgen. Kostenlos sind für die Kunden auch zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails nach Hause. Und wer wegen des Streiks erst an einem anderen Tag nach Hause fliegen kann, bekommt außerdem die Übernachtung im Hotel und die Fahrt dorthin bezahlt.
Ab fünf Stunden Verspätung dürfen Passagiere kostenlos ihren Flug stornieren und bekommen den vollen Preis zurück - wenn sie ihn einzeln gebucht haben. «Pauschaltouristen müssen warten, bis sie wieder fliegen können», sagte Führich. Denn eine 14-tägige Reise, die bei einem Veranstalter gebucht wurde, werde durch einen oder zwei Tage Verspätung noch nicht erheblich beeinträchtigt. Die Schwelle für eine Kündigung sei damit noch nicht überschritten. Für die Reisetage, die den Kunden durch den Streik entgangen sind, erhalten sie aber einen entsprechenden Teil des Reisepreises zurück.