Die niederländische Regierung darf die Zahl der Flüge am Flughafen Amsterdam Schiphol reduzieren. Das entschied jetzt das Amsterdamer Berufungsgericht.
Fluggesellschaften, darunter KLM, hatten gegen den Plan der Regierung geklagt, die Zahl der jährlichen Flüge von 500.000 auf 460.000 zu reduzieren.
In einer Erklärung sagte KLM, sie sei enttäuscht über das Urteil und werde das weitere Vorgehen nun prüfen. Ein Verwaltungsgericht hatte im April zunächst der Fluggesellschaft recht gegeben und die Anordnung der Regierung für unwirksam erklärt.
Die Regierung hatte die neue Obergrenze im Februar angekündigt um die Lärmbelästigung zu reduzieren und andere Umweltprobleme anzugehen. Im kommenden Jahr sollte die Obergrenze von 440.000 Flüge gelten.
Wie das Gericht in Amsterdam nun urteilte, verstößt die Regierung mit ihrer Anordnung weder gegen nationales noch gegen europäisches Recht. Beendet werde mit der Anordnung außerdem ein seit 2015 praktiziertes Verfahren, mit dem mehr Flüge geduldet werden, als aus Lärmschutzgründen eigentlich erlaubt sind. Die Fluggesellschaften hätten kein Recht auf eine Fortsetzung dieser illegalen Situation.
KLM hatte mit vier weiteren Unternehmen gegen eine Einschränkung der Zahl der Flüge geklagt. Sie hatten angeführt, die Regierung habe keine Alternativen geprüft. Die Unternehmen waren davon überzeugt, dass sie Lärm und CO2-Ausstoß auch bei gleichbleibender Flugzahl verringern könnten.
Mit Blick auf die Interessenabwägung erklärte das Gericht, dass es den Belangen der Anwohner erhebliches Gewicht beimesse. Die Sorge der Fluggesellschaften vor schwerwiegenden Schäden sowie die Belange des Flughafens und der Passagiere könnten diese nicht aufwiegen.
Die Royal Schiphol Group, die die Flughäfen in den Niederlanden betreibt, gehört mehrheitlich dem niederländischen Staat.
Die Auflage der Regierung ist losgelöst von der jüngsten Ankündigung des Flughafens, bis spätestens Ende 2025 Nachtflüge und Privatjets zu verbieten. Auch dagegen protestieren Fluggesellschaften.