Ändert ein Veranstalter die Flugzeiten eines gebuchten Pauschalurlaubs eigenmächtig, sollten Kunden das nicht einfach hinnehmen. Sofort vor Gericht zu ziehen, sei aber auch nicht der richtige Weg, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Stattdessen gehen Kunden am besten auf den Veranstalter zu, wenn sich die Reisepläne zu ihrem Nachteil ändern - etwa wenn sie statt wie geplant um 10.00 Uhr morgens erst abends nach Mallorca fliegen und so einen halben Tag verlieren. In so einem Fall stellen Kunden den Veranstalter am besten vor die Wahl: Entweder sie organisieren sich auf eigene Faust einen Flug - oder der Flug findet zur ursprünglich vorgesehenen Zeit statt. «Auch wenn das zum Beispiel nur mit einem Flug der Konkurrenz-Airline klappt.»
Beharrt der Veranstalter auf der Verschiebung, sollte der Kunde seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Berufen könne sich der Kunde dabei auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter entschieden jetzt, dass ein Reiseveranstalter die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offenhalten darf. Die Angaben, die der Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung macht, sind demnach bindend - auch die zu den Flugzeiten. Die Richter gaben damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht, der gegen Europas größten Reiseveranstalter Tui geklagt hatte (AZ: X ZR 24/13).
Gängige Praxis war bislang, dass der Veranstalter eine Pauschalreise mit bestimmten Flugzeiten bewarb. Buchte der Kunde sie, stand in seinen Reiseunterlagen beispielsweise «voraussichtliche Flugzeit: 10.00 Uhr». So konnte der Anbieter unter Umständen kurzfristig einen komfortablen Vormittagsflug in einen lästigen Nachtflug umändern. Diese Praxis ist laut dem Urteil künftig verboten.
Der Reisekonzern TUI - der den Gang vor den Bundesgerichtshof nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle angetreten hatte - warnte nach der Entscheidung vor negativen Folgen für die Reisebranche und die Verbraucher. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Flugzeiten für Charterflüge bei der Buchung meist noch nicht feststünden, weil die Flughäfen die Start- und Landezeiten für die Airlines noch nicht vergeben hätten.
TUI will nun versuchen, im Sinne der Kunden die bestmögliche Lösung finden. Welche Handlungsspielräume das Urteil allerdings zulässt, werde erst klar sein, wenn die vollständige Urteilsbegründung vorliege, teilte das Unternehmen mit. Eins ist aber jetzt schon absehbar: "Mit diesem Urteil bleibt den Reiseveranstaltern nach in Kraft treten - voraussichtlich im Frühjahr 2014 - wohl keine andere Wahl, als die steigenden Kosten zumindest in Teilen an die Verbraucher weiterzugeben“, so Christian Clemens, CEO TUI Deutschland. Die Verbraucherschützer hätten den Konsumenten somit einen Bärendienst erwiesen.