Die erneut steigenden Corona-Infektionszahlen bremsen weiterhin den Reiseverkehr in Europa. Die Bundesregierung stuft inzwischen wieder Regionen in jedem zweiten EU-Land als Risikogebiet ein und warnt vor Reisen dorthin.
Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen sich zukünftig 48 Stunden vor oder nach der Einreise auf Corona testen lassen und dann in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis da ist. Zeitgleich soll eine digitalen Anmeldung eingeführt werden.
Die neue Teststrategie für Einreisende "wird auf der Basis einer neuen Rechtsgrundlage eingeführt", sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter. Hierfür erarbeitete das Ministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium eine neue Musterquarantäneverordnung, die dann jeweils von den Ländern in eigener Verantwortung in Kraft gesetzt werden müsse. "Die digitale Einreiseanmeldung wird aus diesem Grund ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt - am 15. Oktober - eingeführt".
Die bisherige Regulierung, die unter anderem kostenlose Tests an Flughäfen vorsah, sollte eigentlich nur bis Ende September gelten. Für die erste Oktober-Hälfte gilt nun vorerst weiter, was derzeit Vorschrift ist: Einreisende aus Risikogebieten werden von der Quarantäne sofort befreit, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Regelung, die aus Sicht der Luftfahrtbranche völlig ausreichend ist.
"Quarantänepflicht ist wie ein zweiter Lockdown"
Nachdem Anfang August eine Testpflicht für alle Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten eingeführt wurde, hatten etliche Flughäfen Corona-Testzentren eingerichtet. Mit der Begründung, die Strategie habe die Testlabore an ihre Grenzen gebracht und dem mehr oder weniger offen artikulierten Wunsch der Bundesregierung, Bundesbürgern Reisen zu verleiden, einigten sich Bund und Länder auf eine Neuregelung.
Die Beschlüsse der Politik wurden von der Luftfahrtbranche wütend abgelehnt und seit Wochen bekämpft. Die Quarantänepflicht würde die Reise-Nachfrage derart einbrechen lassen, dass sie einem zweiten Lockdown gleich kämen, hieß unisono von Airlines, Flughäfen und Verbänden. Das Vorhaben sei ein wirtschaftlich unverantwortlicher Schritt für die eh schon um ihr Überleben kämpfenden Luftfahtunternehmen.
Nach dpa-Informationen erhält nun, wer seine Angaben in dem digitalen Einreise-Portal eingibt, eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle - etwa am Flughafen durch die Bundespolizei - vorzeigen soll. Gleichzeitig gehen die Daten auch an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Ausnahmeregelungen soll es weiterhin für Berufspendler und andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr geben.
Um zu garantieren, dass alle Gesundheitsämter bis Mitte Oktober technisch in der Lage sein werden, die Daten auf einem sicheren Weg zu erhalten, soll es neben einer VPN-Tunnel-Lösung übergangsweise auch eine Möglichkeit zum Datenabruf von einem sicheren Portal der Deutschen Post geben.
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