Frankfurts Nachbar-Kommune Offenbach ist mit seiner Klage gegen den Fluglärm in Rhein-Main gescheitert. Der Senat halte an den Feststellungen fest, die bereits im Fall der Stadt Flörsheim getroffen worden seien, sagte die Vorsitzende Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) jetzt in Kassel (Az: 9 C 1493/12.T). Die Klage der Stadt Offenbach wurde abgewiesen, eine Revision nicht zugelassen.
Offenbach wollte erreichen, dass neu ermittelt werden muss, welche Zahl an Flügen am Flughafen Frankfurt vor allem in den sogenannten Nachtrandstunden von 22 Uhr bis 23 Uhr und von 5 Uhr bis 6 Uhr zulässig ist. Einer weiteren Abwägung bedürfe es nicht, weil die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt worden sei, so die Vorsitzende Richterin.
Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter hatten 2012 entschieden, dass die geplanten 17 Nachtflüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr zu viel, die 133 Flüge in den Nachtrandstunden aber angemessen seien. Das beklagte Land Hessen und der Flughafenbetreiber Fraport hatten erklärt, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei "eins zu eins" umgesetzt worden.
Am größten deutschen Flughafen gilt zwischen 23 und 5 Uhr ein Start- und Landeverbot. Derzeit läuft ein Lärmpausentest, bei dem das Nachtflugverbot um bis zu eine Stunde verlängert werden kann.
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Die Lärmbelastung sei seit der Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn im Oktober 2011 deutlich höher als 2003 prognostiziert, sagte ein Vertreter Offenbachs. Derzeit sind am Flughafen Frankfurt rund 700.000 Flugbewegungen pro Jahr zugelassen, 480.000 finden aber nur statt.
Die Stadt Flörsheim war in einem ähnlichen Verfahren Ende April gescheitert. Die Kommune hatte aus Lärmschutzgründen ein erweitertes Nachtflugverbot gefordert. Das Gericht konnte aber keinen Verstoß gegen die Planfeststellung erkennen.