Vielflieger der Lufthansa dürfen ihre Prämien aus dem "Miles & More"-Programm nicht an Dritte verkaufen. Die Teilnahmebedingungen der Lufthansa, die den Tausch, Verkauf oder die sonstige Weitergabe der Prämien verbieten, sind rechtens, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az. X ZR 79/13)
Damit scheiterte die Klage eines Lufthansa-Vielfliegers. Er hatte Bonusmeilen für Flüge zwischen Frankfurt, Los Angeles und New York im Wert von 3000 Euro verwendet - aber für jemand anders gebucht. Die Lufthansa kündigte dem Mann daraufhin 2011 den Teilnahmevertrag fristlos und entzog ihm den Vielfliegerstatus. Zu Recht, wie der BGH nun entschied.
Laut Urteil handelt es sich bei "Miles & More" um ein Kundenbindungsprogramm. Die Lufthansa habe deshalb selbst bestimmen können, dass Teilnehmer Flugprämien, die sie nicht selbst nutzen wollen, allenfalls an Verwandte oder nahestehende Personen verschenken dürfen. Der Verkauf von Prämientickets an unbekannte Dritte sei deshalb wie im aktuellen Fall unzulässig. Wegen des Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingung habe die Lufthansa dem Kläger auch den Vielfliegerstatus entziehen können.