Landeanflüge auf dem Frankfurter Flughafen tragen zur städtischen Umweltbelastung mit Ultrafeinstaub bei. Allerdings ist diese Belastung deutlich geringer als solche, die durch das Flughafengelände selbst entsteht, wie aus Messungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hervorgeht.
Die aktuellen Auswertungen bestätigten, dass der Flughafen neben anderen Verursachern, wie etwa dem Straßenverkehr, eine erhebliche Quelle von Ultrafeinstaub sei, erklärten Hessens Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (beide Grüne) am Dienstag in Wiesbaden. Ultrafeinstaub besteht aus sehr kleinen Partikeln in der Luft. Sie stehen in Verdacht, womöglich gesundheitsschädlich zu sein.
Über die genaue Wirkung von Ultrafeinstaub wisse man aktuell noch nicht genug und es gebe bisher keine EU-weiten Grenzwerte, sagten die Minister. Trotzdem sollten alle vernünftigen Schritte ergriffen werden, um solche Emissionen zu verhindern. Al-Wazir forderte, den Grenzwert für Schwefel im Kerosin zu senken. Bislang darf der Flugzeugtreibstoff ein Vielfaches an Schwefel enthalten als etwa Diesel für Autos oder Schiffe. Ein hoher Schwefelgehalt führe allerdings zu einer deutlichen Zunahme von Ultrafeinstaub.
Die HLNUG-Studie ergab, dass bei allen Messstationen in Frankfurt signifikant höhere Konzentrationen an Ultrafeinstaub auftraten, wenn der Wind aus Richtung des Flughafens wehte. Als nächstes wollen die Wissenschaftler auch die Auswirkungen der Starts genauer untersuchen.
Als ultrafeine Partikel (UFP) beziehungsweise Ultrafeinstaub werden nach den gängigsten Definitionen luftgetragene Partikel mit einem Durchmesser zwischen 1 und 100 Nanometer (nm) bezeichnet. Die Schwelle von 100 Nanometer werde dadurch motiviert, dass sich bei kleineren Partikeln aufgrund der Annäherung an molekulare und atomare Größen die physikalischen und chemischen Eigenschaften zu ändern beginnen, erläutert das Bundesumweltministerium. Eine eindeutige wissenschaftliche Begründung für die Festlegung dieser Schwelle gibt es demnach aber nicht.
Bei der Betrachtung von negativen gesundheitlichen Wirkungen von kleinen Partikeln in der Luft auf den Menschen sei in den letzten Jahrzehnten ein starker Fokus auf Feinstäube der Größen 10 Mikrometer und 2,5 Mikrometer gelegt worden, heißt es beim Umweltbundesamt. Ein Mikrometer entspricht 1000 Nanometer. Daten über UFP seien nicht in ausreichender Menge und standardisierter Qualität vorhanden. Das erschwere die Ableitung von Grenzwerten.