Eine seit sechs Jahren anhängige Klage der Lufthansa gegen die Festsetzung der Entgeltordnung für Fluggesellschaften am Berliner Flughafen Tegel darf am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nun in Leipzig ohne mündliche Verhandlung entschieden.
Mit der Entscheidung folgt das Bundesverwaltungsgericht einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Ende 2019. Zuvor bestand Rechtsunsicherheit, ob eine Airline-Klage gegen allgemein verbindliche Flughafenentgelte überhaupt möglich ist.