Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) Streiks bei der Fluggesellschaft Air Berlin untersagt. Das Gericht gab damit am Dienstagabend einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung des Streiks statt, wie ein Cockpit-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP sagte. Eine Air-Berlin-Sprecherin sagte, ihr Unternehmen sei "zufrieden" mit dem richterlichen Beschluss.
"Akute Streikmaßnahmen sind uns versagt worden", sagte der Cockpit-Sprecher. Die Entscheidung müsse nun zunächst bewertet werden. Er erhob zugleich Vorwürfe gegen Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft. "Air Berlin hat kein ernsthaftes Interesse an einer Lösung". Durch "juristische Züge" sei eine Tariflösung nicht zu erreichen. Die Air-Berlin-Sprecherin sagte hingegen, die Konfliktparteien könnten nun "sofort" an den Verhandlungstisch zurückkehren. Einen konkreten Termin für neue Gespräche gibt es demnach aber noch nicht.
Cockpit hatte am Montag angekündigt, es sei "ab Mitte der Woche mit Arbeitskampfmaßnahmen zu rechnen". Air Berlin reichte daraufhin umgehend einen Antrag bei dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main ein, um den Streik untersagen zu lassen.
VC und Air Berlin hatten sich zuvor im Tarifkonflikt nicht einigen können. In den Tarifverhandlungen ging es um verbesserte Dienst-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten für die Piloten. Außerdem verhandelten die Parteien über einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Piloten der Air Berlin, zu der auch der Ferienflieger LTU gehört.
Die Auseinandersetzung schwelt schon seit Monaten. Ende August hatten die Tarifparteien zwar einen ersten Durchbruch erzielt und einen Vorvertrag geschlossen, in dem sich beide Seiten auf wichtige Eckpunkte für einen Tarifvertrag einigten. Nach Angaben von Cockpit kam es anschließend aber zu "unterschiedlichen Auslegungen der Vereinbarungen des Vorvertrags" bei der Ausarbeitung des endgültigen Tarifvertrages. Mitte Oktober hätten sich die Piloten dann mehrheitlich in einer Urabstimmung gegen den Inhalt des Vorvertrages ausgesprochen. Seitdem besteht laut VC keine Friedenspflicht mehr.