Flugzeugabfertigung bedeutet neben der praktischen Ausübung auch das Beachten einer Vielzahl von Rechtsnormen. Kenntnis und Einhaltung dieser Regeln und Vorschriften dienen einer sicheren und pünktlichen Abfertigung.
Zum großen Teil beruhen die zu beachtenden Rechtsnormen auf den von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization, Icao) entwickelten Standards sowie europarechtlichen Vorgaben. Dabei sind die Standards, Richtlinien und Empfehlungen der Icao selbst keine Rechtsnormen und entfalten deshalb keine Rechtsbindung. Hierfür bedarf es stets einer Umsetzung in nationales Recht. Dies findet sich die Flugzeugabfertigung betreffend in Deutschland unter anderen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG), in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), in der Bodenabfertigungsdienste-Verordnung (BADV) und in der EU-Verordnung Air OPS.