Im Januar ist Großbritannien offiziell aus der Europäischen Union ausgetreten. Seitdem sorgt ein größtenteils auf ein Jahr befristetes Übergangsabkommen dafür, dass die wesentlichen Regeln des Binnenmarktes, der Zollunion und weiteren wechselseitigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs zu den EU-Staaten weitgehend weiter laufen und das Land in vielen Bereichen praktisch weiter wie ein Mitglied behandelt wird.
Das gilt auch für die Regulierung der Luftfahrtbranche. Abkommen zum Sicherheitsregime, der gegenseitigen Anerkennung von Lizenzen und Zertifikaten und zum freien Luftverkehr zwischen dem Kontinent und Großbritannien sind weiter in Kraft.