Die Fluglärmkommission für den Frankfurter Flughafen ist künftig per Gesetz nicht den Weisungen des hessischen Wirtschaftsministeriums unterstellt. Praxis sei dies in Hessen bereits seit 2011 gewesen, teilte das Wirtschaftsministerium mit.
Der hessische Landtag verabschiedete am Mittwoch ein Gesetz mit dem entsprechenden Passus. Zudem sei die künftige Finanzierung gesichert und die Zusammensetzung des seit 1966 bestehenden Gremiums geregelt worden.
Die Frankfurter Fluglärmkommission ist eine Art ständiger Runder Tisch mit Beteiligten und Betroffenen rund um den Flughafen. Das Gremium berät bei Entscheidungen zum Thema Fluglärm, kann aber auch eigene Maßnahmen entwickeln oder vorschlagen.
Das Land Hessen finanziert die Sach- und Personalkosten laut Gesetz künftig mit 130.000 Euro jährlich. Das Geld fließe an einen Trägerverein und damit nicht mehr über eine der beteiligten Kommunen, teilte das Ministerium mit.