Die Fluggesellschaft Germanwings darf nicht weiter mit Flugpreisen ohne die seit Jahresbeginn erhobene Luftverkehrssteuer werben. Eine entsprechende einstweilige Verfügung (Az.: 31 O 62/11) hat die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Köln erwirkt. Danach habe Germanwings in Newslettern und auf der eigenen Internetseite mit Preisen ab 9,99 Euro geworben und die seit dem 1. Januar fällige Abgabe von acht Euro netto auf der Kurzstrecke nur in einer Fußnote erwähnt.
Das Unternehmen hat seine Werbung inzwischen nach den Vorgaben korrigiert, erklärte ein Sprecher in Köln.
Jede Preiswerbung für Flugreisen müsse die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten, erklärte Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. «Nur dann ist sowohl die Gleichheit im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern als auch eine korrekte Preisinformation für den Verbraucher gewährleistet.»