Das Land Hessen muss die Vergabe für die Bodenabfertigung des Frankfurter Flughafens neu ausschreiben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gab am Mittwoch einer Klage der unterlegenen Mitbewerberin Wisag Aviation GmbH & Co. KG gegen das Land statt.
Der Grund sei ein Fehler im Auswahlverfahren, dem wegen des weiten Bewertungsspielraums des Landes bei der Auswahl des Bewerbers erhebliche Bedeutung zukomme, teilte das Gericht in Kassel mit. Das Land habe die wesentlichen Kriterien für die Entscheidung nicht offengelegt und damit gegen das Transparenzgebot verstoßen. Damit soll die Gefahr der Günstlingswirtschaft ausgeschlossen werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Ende April 2013 hatte Acciona den Auftrag erhalten, ab 1. November vergangenen Jahres Bodenabfertigungsdienste auf dem Flughafen Frankfurt zu erbringen. Schon zuvor war dieses Unternehmen als zweiter Abfertigungsdienstleister auf dem Flughafen tätig. Das hessische Wirtschaftsministerium wollte das jetzige Urteil ohne Vorliegen der schriftlichen Begründung nicht kommentieren. Auch über das weitere Vorgehen könne erst entschieden werden, wenn die schriftliche Fassung vorliege, hieß es auf Nachfrage von airliners.de.
Klar ist aber schon jetzt: Ein neues Auswahlverfahren würde voraussichtlich mehrere Monate beanspruchen. Bis zu dessen Abschluss kann Acciona seine Tätigkeit fortsetzen. Zudem könne sich das Unternehmen in einem neuen Auswahlverfahren erneut bewerben. Zudem betonte das hessische Wirtschaftsministerium, dass das Gericht ausdrücklich keine Inhalte der Auswahlentscheidung, sondern einen seiner Ansicht nach vorliegenden Verstoß gegen formelle Anforderungen gerügt hat.