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Steuer für Schaumwein und Luftverkehr
Die Schaumweinsteuer wurde 1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt und gilt bis heute. Pro Flasche Sekt (0,75 Liter) werden derzeit 1,02 Euro Steuer fällig – seit 1952 offiziell für die Beseitigung der Kriegsschäden und den Wiederaufbau des Landes.
Damit ist die Steuer zwar irgendwie zweckgebunden, aber irgendwie versickert sie auch einfach im allgemeinen Haushalt. Pro Jahr kommen so etwa eine halbe Milliarde Euro zusammen. Der Staat holt sich das Geld übrigens direkt vom Produzenten.
Ganz ähnlich verhält es sich mit der Luftverkehrsteuer.
Die gibt es zwar erst seit 2011, bringt aber bereits jährlich 1,2 Milliarden Euro ein. Es steht also zu befürchten, dass auch diese Steuer in den nächsten 100 Jahre bestehen bleiben wird.
Darauf einen Toast… und Prost!
Wäre es da nicht schön, das Ganze in eine zweckgebundene Abgabe umzuwandeln? Schauen Sie nach Dänemark.
Dort sollen die Einnahmen aus einer neuen Sonderabgabe auf Flugtickets demnächst direkt der Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe zugute kommen.
Ich fordere also feierlich die Zweckbindung nicht nur der Luftverkehrsteuer, sondern auch der Schaumweinsteuer für die Luftfahrt-Klimaforschung.
Schließlich ist das, was Sekt vom unbesteuerten Wein unterscheidet, nichts anderes als klimaschädliches CO2.
Darauf einen Toast… und Prost!